Kriegt die Frau das Mahr auch wenn sie die Scheidung wollte?

3 Antworten

Hast du dir Erlaubnis von deinem Ex bekommen ihn zu scheiden? Du musst die Scheidung ja erstmal von ihm erlangen, das kannst du mit dem Verzicht der Mahr oder wenigstens der Teilverzicht der Mahr bekommen.

Khul' (Scheidung durch die Frau): Bei einer Khul'-Scheidung kann es vorkommen, dass die Frau auf einen Teil oder die gesamte Mahr verzichtet, um die Scheidung zu erlangen. Dies ist jedoch eine Vereinbarung zwischen beiden Parteien und sollte nicht einseitig durch den Ehemann entschieden werden.
Die Frau muss bei einem Khul' den Ehemann um Zustimmung bitten. Dies bedeutet, dass der Ehemann der Scheidung zustimmen muss, damit sie rechtskräftig wird.
In den meisten Fällen:
- Die Frau initiiert den Khul', indem sie den Ehemann um die Scheidung bittet.
- Der Ehemann stimmt der Scheidung zu, was dazu führt, dass die Frau möglicherweise auf einen Teil oder die gesamte Mahr verzichtet.
- Die Details des Verzichts und der Vereinbarung werden besprochen und vereinbart.

Erstellt mit der Bing AI

Falls du allgemein nicht Islamisch vorgehen möchtest und nach Deutschem Recht gehen möchtest ist das wieder was ganz anderes.


Gutefrageok454 
Beitragsersteller
 27.02.2025, 12:45

ich habe gesagt ich will die scheidung und er hat es akzeptiert also ja er hat Zugestimmt oder? Wenn er sagt Ok wir scheiden uns. Aber warum wird auf meine Mahr dann komplett verzichtet ? Das verstehe ich jetzt nicht ganz

Umweltfreund753  27.02.2025, 12:59
@Gutefrageok454

Es gibt einen Unterschied zwischen Talaq und Khula

Die Frau die Khula muss Mahr zurückzahlen

Wenn der Mann aber die Scheidung ausgesprochen hat muß er Mahr an die Frau zurückgeben weil für solche Fälle ist das Geld

Gutefrageok454 
Beitragsersteller
 27.02.2025, 13:21
@Umweltfreund753

Aber meine Frage ist, wenn die Frau als ERSTE die scheidung wollte und der Mann einverstanden ist kriegt sie ihr Mahr gezahlt oder nicht ?

Gutefrageok454 
Beitragsersteller
 27.02.2025, 13:29
@Umweltfreund753

Nein habe ich nicht, bei uns haben wir das abgemacht das er es später bezahlt und hat er nie getan

Mahr ist zunächst dein Recht, das dir niemand wegnehmen darf. Darüber darf ausschließlich nur von dir entschieden werden. Es sei denn, du hast nach islamischem Recht keinen wirklichen Scheidungsgrund, möchtest aber dennoch die Scheidung erzwingen.

Welche Gründe gibt es für eine Scheidung?

Beispiele:

  • Dein Mann verhält sich nicht gemäß den islamischen Lehren und erschwert dir das Leben als Muslima.
  • Der Mann handelt aktiv gegen den Islam.
  • Der Mann behandelt dich respektlos oder wie Dreck.
  • Der Mann kümmert sich nicht um euch und bemüht sich auch nicht, sondern weigert sich sogar.
  • Du leidest gesundheitlich unter dieser Ehe.

Natürlich gibt es auch andere Gründe.

Sofern der Sheikh parallel Richter an einem deutschen Familiengericht sein sollte, frag den Sheikh. Wenn dies nicht der Fall ist, wird Dir ein Sheikh nicht weiterhelfen können. Zuständig ist das Familiengericht.


Aylamanolo  27.02.2025, 14:49

aber nur., wenn eine legale Ehe besteht.

Gutefrageok454 
Beitragsersteller
 27.02.2025, 12:39

Weisst du überhaupt worum es hier geht bitte warum antwortest du wenn du keine ahnung hast wie Unnötig

Arminius100  27.02.2025, 12:41
@Gutefrageok454

Der Islam steht mit Sicherheit nicht über den Gesetzen, aber wenn Du so dumm bist, auf das zu verzichten, was Dir rechtlich zusteht, ist das nicht mein Problem. Deinen Mann wird das sicher freuen.

Gutefrageok454 
Beitragsersteller
 27.02.2025, 12:44
@Arminius100

Selbstverständlich verzichte ich nicht auf mein Recht, deswegen stelle ich auch diese Frage, aber deine Antwort war von vorne und hinten ohne sinn und hat leider nicht geholfen .

Arminius100  27.02.2025, 12:46
@Gutefrageok454

Siehst Du, ich rede von Recht, nicht vom Islam. Der Islam ist Gott sei Dank nicht Teil der Rechtsordnung.

Gutefrageok454 
Beitragsersteller
 27.02.2025, 12:48
@Arminius100

Aber standesamtlich waren wir nicht Verheiratet, deswegen bringt mir das im deutschen Gesetz rechtlich nichts. Im Islam ist die Mahr das Recht der Frau, aber da ich die Scheidung wollte weigert er sich es zu zahlen. Deswegen habe ich diese Frage gestellt

Arminius100  27.02.2025, 12:51
@Gutefrageok454

Tja, selbst schuld. Das kommt davon, wenn man in einer Parallelgesellschaft an geltendem Recht vorbeilebt. Am Ende steht man mit leeren Händen dar und der ach so religiöse Gatte lacht sich tot. Das nächste mal lieber deutsches Recht beachten.

Gutefrageok454 
Beitragsersteller
 27.02.2025, 12:52
@Arminius100

Im deutschen recht kann ich dann mindestens 1 Jahr auf die scheidung warten 🤣🤣🤣 nein danke