Kriege seit 2 Monaten eine Mahnung?

11 Antworten

Habe solche Geschichten auch schon durch und irgendwann haben sie aufgegeben. Allerdings wusste ich auch in beiden Fällen, dass ich im Recht war und keine Leistung in Anspruch genommen habe.

Die sind sehr hartnäckig, da die meisten irgendwann einknicken und aus Angst zahlen. Dir Firma weiß aber, dass sie vor Gericht unterliegen wird, weswegen sie in den allermeisten Fällen nicht vor Gericht ziehen wird. Also immer fleißig Widerspruch einlegen, auch wenn sich irgendwann das Inkassobüro meldet. Du musst erst aktiv werden, wenn tatsächlich der Mahnbescheid vom Gericht kommt. Dann würde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. So weit kommt es aber meistens nicht.

Natürlich alles auf eigene Gefahr. Du solltest dir schon sicher sein, dass die keine Handhabe gegen dich haben und du im Recht bist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung und Studium

Auf unseriösen Streaming-Plattformen wie damplay.de heißt es, dass BesucherInnen sich kostenlos registrieren müssen, damit sie Filme in HD sehen können. Einige Tage nach der Registrierung behaupten die Anbieter, dass die Testphase abgelaufen sei und KundInnen für ihren Premium-Status zwischen 200 und 500 Euro pro Jahr bezahlen sollen. Dafür gibt es keinen Grund. Betroffene dürfen sich nicht einschüchtern lassen und müssen nichts bezahlen. https://www.watchlist-internet.at/liste-streaming-plattformen/streaming-plattform/damplayde/

Einfach nicht zahlen. Einen Mahnbescheid wirst du von denen nicht bekommen, und wen doch, widersprechen.

Wenn du nichts abgeschlossen hast, dann ignoriere das Zeug und steiger dich da nicht rein. Weiterleiten in den Spam-Ordner oder löschen; fertig.

Wenn du wirklich möchtest, dass ich auf die Argumentation eingehe:

Du kannst nicht argumentieren mit 'wenn ich gewusst hätte, dass, hätte ich nicht abgeschlossen, ergo kann nicht darauf hingewiesen worden sein'. Das ist als würdest du im Geschäft nach einer Packung Schokoriegel greifen, Preis steht dran, du achtest nicht drauf und bringst dann dieses Argument, wenn du zu hause auf dem Kassenzettel siehst, dass sie doch mehr gekostet haben.

312g BGB bezeichnet das Widerrufsrecht und tritt dementsprechend einem zustandekommen eines Vertrages nicht entgegen... zudem hat er keinen Absatz 4. Also bitte richtig zitieren. Kurzum... die Argumentation ist in meinen Augen nicht ganz so wow. Wäre ich da am Anderen Ende würde ich das eher sehen als 'die hab ich nervös gemacht, weiter Druck machen, dann zahlt sie schon'.

Auf keinen Fall antworten. Das ist ein übler Trick. Sobald du irgendwie Stellung nimmst, erkennst du was an und die werden richtig penetrant.

Geh zum Anwalt und der wird ein für allemal für Ruhe sorgen.

Damit wirst du sie auch nicht los. Löschen und vergessen.