Krediterlangungsbetrug gemäß § 263 StGB?
Hallo,
ich habe ein Schreiben von der Polizei erhalten, in der ich zu einem Gespräch vorgeladen werde. Der Grund: Verdacht auf Krediterlangungsbetrug nach§ 263 StGB. Ich habe sofort bei der Polizei angerufen und die meinten es handelt sich um eine Kreditanfrage vom 14.04.2023 bei der ich meine Kontoauszüge von der Sparkasse verändert hätte. Das Konto bei der Sparkasse habe ich aber bereits entweder im Januar oder Februar 202 komplett aufgelöst (Karte abgegeben und Guthaben auszahlen lassen). Aber die Polizei meinte zu mir, dass das Konto bei denen heute noch als Aktiv einsehbar ist. Daraufhin habe ich sofort bei der Sparkasse angerufen und gefragt. Die Sparkasse hat mir mitgeteilt, dass das Konto damals ordnungsgemäß aufgelöst wurde und auch nicht mehr existiert. Ich kann mich auch nicht erinnern bei der genannten Bank (CreditPlus) einen Antrag gestellt zu haben. Wie sollte ich am besten vorgehen? Ich habe mir den § 263 durchgelesen und da steht bis zu 10 Jahren Haft. Ich habe keinerlei Vorstrafen oder Anzeigen bin auch Student und Vollzeitangestellter in einem Unternehmen. Bitte um Rat habe keinen Rechtschutz.
Die Dame von der Polizei meinte auch, dass beim Antrag eine Kopie meines Ausweises abgeben.
Ich habe das Konto bei der Sparkasse im Januar/Februar 2023 aufgelöst (in der Frage habe ich fälschlicherweise 2024 geschrieben).
6 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Eckengucker/1493635507811_nmmslarge__22_26_237_237_057b1c5599b64f31b50511d16357d94c.png?v=1493635510000)
Zum aktiven Konto: Das bedeutet, dass dieses Konto noch bei der zentralen Erfassung aktiv angezeigt wird, das hat nicht mit der Bank zu tun. Die Polizei kann nicht in Bankunterlagen ohne Gerichtsbeschluss Einsicht nehmen und auch nicht direkt bei der Bank anfragen, ob das Konto noch existent ist. Das nennt sich Bankgeheimnis. Und das ist ein Verständnisfehler deinerseits. Die Bank hat es bislang vermutich versäumt, das Konto als gelöscht zu melden, die Frist dafür ist m.W. aber noch nicht abgelaufen. Eine Überschneidung also, mehr ist es wahrscheinlich nicht.
Zu deinem Fall: Es ergibt sich aufgrund deiner Angaben für mich jetzt der Verdacht, dass du selbst Opfer einer Straftat geworden sein könntest. Wenn du diesen Kreditantrag nicht gestellt hast und auch nicht kennst, wäre es möglich, dass jemand deine Identität gestohlen hat. Dafür sind aber verschiedene Voraussetzungen notwendig, unter anderem müsste er auch eine Kopie eines Kontoauszuges und offenbar auch weitere Daten wie eine Passkopie gehabt haben. Du müsstest eigentlich wissen, ob und wann du entsprechende Kopien in den letzten Wochen verwendet hast, die jemand gefälscht haben könnte.
Hast du ins Internet z.B. für eine mögliche "Vermietung" oder einen "Arbeitsplatz" Daten an einen Unbekannten geschickt und dabei nicht nur deinen Namen, deine Unterschrift und eine Ausweiskopie verschickt?
wenn ja, könnte das der Anfang eines langen Rattenschwanzes sein, dann bist du nicht nur Kreditsuchender, sondern vielleicht auch noch "Vermieter" u.v.m.
Entgegen den 3 bisherigen Antworten:
wenn das alles so korrekt ist, und du selbst geschädigt bist, sollte eine Aussage und vor allem eine zusätzliche Anzeige deinerseits als Geschädigter durchaus als sinnvoll betrachtet werden. Es ist mit weiteren Vorgängen zu rechnen und du kannst die Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige als Nachweis für spätere zivilrechtliche Forderungen zusätzlich anführen.
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Dann sieht es natürlich anders aus. Vor 14 Monaten war das Konto noch aktiv und wenn du es nicht mehr weißt.....
Dann empfiehlt sich gglfs. tatsächlich ein Anwalt mit der Option einer Äußerung nach Akteneinsicht über den Anwalt. Bitte immer daran denken, das geht gleich ins Geld, allein das Beratungsgespräch + erste Maßnahmen kosten nicht wenig.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/ruhrgur/1621327657300_nmmslarge__0_0_858_858_8190bccd2abee6c63a0e0a6e1e450f3d.jpg?v=1621327658000)
Ich habe mir den § 263 durchgelesen und da steht bis zu 10 Jahren Haft
Mal immer langsam mit den jungen Pferden. Das ist der maximale Strafrahmen für einen besonders schweren Fall des Betruges und selbst im Falle einer Verurteilung für dich nicht realistisch.
Wie sollte ich am besten vorgehen?
Wenn du der Ansicht bist, dass es sich um einen Fehler handelt, wäre der sinnvollste Schritt, zunächst Akteneinsicht zu nehmen und sich nach Sichtung der Achten dann ggf. schriftlich zu der Sache einzulassen.
Es ist in jedem Fall ratsam, sich an einen Verteidiger zu wenden. Wenn du selbst in deinem Umkreis niemanden kennst der ausreichende juristische Kenntnisse hat dich zu vertreten und hierzu auch bereit ist, ist im Zweifel immer ein Fachanwalt für Strafrecht ein geeigneter Ansprechpartner. Es sei aber darauf hingewiesen, dass du für dieses selbst aufkommen musst, wenn es zu einer Einstellung des Verfahrens kommt.
LG
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es empfiehlt sich einen Anwalt zu beauftragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Auch ich rate Dir hier, einen Anwslt einzuschalten.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/frodobeutlin100/1444748215_nmmslarge.jpg?v=1444748215000)
es geht um eine Kreditanfrage aus 2023 (!)
das Konto wurde erst 2024 aufgelöst
wenn die von Dir angegeben Daten stimmen
...
da war also das Konto komplett laufend ... und wer hätte in dieser Zeit an Deine Kontoauszüge kommen sollen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das Konto habe ich im Januar oder Februar 2023 aufgelöst war ein Tippfehler gewesen und die Bank hat mir heute die Auflösung auch telefonisch bestätigt.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Eine Kopie meines Ausweises in den vergangenen Wochen habe ich keine gemacht aber die Tat ist ja auch vom 14.02.2023 ist also über ein Jahr her seit dem der Antrag gestellt wurde. Ich habe auf jeden Fall Kopien gemacht und geschickt aber, wohin ich die letztes Jahr alles verschickt habe, weiß ich leider auch nicht mehr.