Krankmeldung?

3 Antworten

Kurz und knapp, ja du darfst zu deiner Abschlussprüfung und ja du bist da auch versichert. Eine Krankschreibung ist immer eine Emfpehlung des Arztes, wenn man sich gut fühlt usw. kann man trotzdem zur Arbeit gehen.

Da du mit deiner Krankheit niemanden ansteckst, sehe ich keinen Grund deine Prüfung nicht erfolgreich zu absoliveren.

Kommt natürlich drauf an, welche Abschlussprüfung und ob es hinterlich ist mit deinem Fuß.

Viel Erfolg!

https://www.ihk.de/duesseldorf/ausbildung/ausbildung-von-a-z/krankheit-arbeitsunfaehigkeit-2596750#:~:text=nicht%20als%20Urlaubstage.-,Abschlusspr%C3%BCfung%20trotz%20Arbeitsunf%C3%A4higkeit%20m%C3%B6glich,Unbedenklichkeitsbescheinigung%20ist%20grunds%C3%A4tzlich%20nicht%20erforderlich

Laut IHK ist das Prinzip wie möglich, solange die Fähigkeit zum Ablegen der Prüfung gegeben ist und keine Selbstgefährdung dabei besteht.

Also mit dem geschwollenen Fuß würden sie dich z.B nicht zu einer Dachdeckerprüfung aufs Dach lassen.

Das ist richtig, auf eigene "Gefahr" dürftest Du aber da hingehen, um Deinen Abschluss zu schaffen; wäre doch dumm, wenn Du dadurch ein Jahr verlörst.

Du kannst doch auch die Prüfungskommission anrufen und fragen.

Lass Dich einfach bringen/abholen, damit nichts passiert!

Alles Gute!