Krankenversicherungspflicht bei erster Ausbildung?

4 Antworten

Das klingt alles schwieriger als es ist :). Wenn du jetzt bereits über deine Eltern in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert bist und auch bei dieser Krankenkasse bleiben willst, passiert das alles total automatisch.

Dein Ausbildungsbetrieb meldet der Sozialversicherung, dass du dort jetzt die Ausbildung machst. Daraufhin setzen die Menschen bei deiner Krankenkasse das Häkchen beim Versichertenstatus einfach woanders, weg von "familienversichert über Eltern", hin zu "macht eine Ausbildung und zahlt somit Sozialversicherungsbeiträge". Daraufhin springt bei denen der Drucker für die Chipkarten kurz an und spuckt eine neue für dich aus, auf der dieser neue Status dann hinterlegt ist. Die Karte geht dann in die Post und ist ein paar Tage später bei dir im Briefkasten. Fertig, alles erledigt :).

Die monatlichen Beiträge überweist dann auch direkt dein Ausbildungsbetrieb für dich an die Krankenkasse. Deshalb bekommst du auch weniger aufs Konto überwiesen als das, was im Ausbildungsvertrag steht - Brutto- vs. Nettogehalt. Aber auch da musst du dich selbst um rein gar nichts kümmern.

Aktiv werden musst du nur, wenn du gerne in eine andere gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen würdest als die bisherige. Diese Möglichkeit besteht in diesem Fall. Aber es ist keine Pflicht.

Wenn du ein entsprechendes eigenes Einkommen aus der Ausbildungsvergütung hast, musst du wie jeder Arbeitnehmer von diesem Steuern und deine Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) bezahlen.

Du kannst nicht familienversichert bleiben. Dein Arbeitgeber wird von dir die Angabe einer Krankenkasse und deine Sozialversicherungsnummer verlangen, sonst darfst du dort gar nicht anfangen.

Du häufst dann Schulden bei der Krankenkasse an und hast dann nur noch Basisschutz für den Notfall.