Krankenschein für Kind?
Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage
Mein Sohn(10) hatte gestern ein Sportunfall in der Schule, jetzt hat er Krücken , müssen auch gleich wieder zum Arzt, da nochmal geguckt werden muss ob auch wirklich nichts gebrochen ist.
Ich bin Alleinerziehend und Vollzeit im Einzelhandel tätig. Ich muss mein Sohn jetzt zur Schule bringen und abholen.
obwohl er zu Schule geht braucht er Unterstützung
Ist die AU für mich trotzdem gültig?
oder zahlt die Krankenkasse nur wenn das Kind auch zu Hause bleibt?
die BG meint die Krankenkasse ist zuständig und die Krankenkasse sagt BG ist zuständig
Danke für eure Hilfe
Lg Sina
4 Antworten
Dein Kind geht in die Schule und der Arzt hat kein Attest ausgestellt? Dann läuft dies auch nicht über „Kind krank“, denn dann ist dein Kind nicht krank in dem Sinne..
Der Arzt kann aber vielleicht sowas wie einen Taxischein ausstellen und diese Kosten müsste dann die BG tragen.
Alternativ könntest du das Problem mit der Schule bereden, ob dort eine Möglichkeit gesehen wird dies zu regeln.
Ich musste damals auch mit den Krücken auf den Bus und meine Schulfreundin hat den Ranzen übernommen. Es kommt bei dir also in erster Linie auf die Bescheinigung des (BG) - Arztes an.
Da du nicht zu Hause bist, wenn er schulfrei hat: gibt es vielleicht noch die Möglichkeit einer freiwilligen Nachmittagsbetreuung in der Schule.
Sportunfall in der Schule
Ich muss mein Sohn jetzt zur Schule bringen und abholen.
dann hat Dein Sohn eher Anspruch auf einen Fahrdienst, denn Du auf Zahlungen der KK wegen Erkrankung Deines Sohnes.
Zuständig ist die "Gemeindeunfallversicherung" und keinesfalls Eure / Deine Krankenkasse.
Lass deinen Sohn erst mal für eine Woche zuhause und nehme das Kinderkrankengeld in Anspruch (blauer Zettel)! Während dieser Woche kannst du mit deinem Arbeitgeber mal verhandeln, wie du das arrangieren kannst, wenn er vielleicht für ein paar Tage zur Schule gebracht werden muss.
Kinderkrankengeld gibt es nur, wenn das erkrankte Kind zuhause bleiben muss. Gleichzeitig kannst du bei der zuständigen Landesunfallkasse mal nachfragen, welche Möglichkeiten es für die Schülerbeförderung mit Krücken gibt. Taxi bespielsweise.
Du bist dadurch ja nicht komplett arbeitsunfähig.
Du kannst das Kind zur Schule bringen und danach arbeiten gehen. Du musst also höchstens etwas später anfangen und früher gehen. Aber du bist nicht komplett außerstande den ganzen Tag arbeiten zu gehen.
Ich fange immer erst um 10 Uhr an und mein Kind hat bis 12.35 Uhr Schule