Kostenübernahme beim Jobcenter bei einer WG?
Hallo,
Folgendes:
Ich bin ab Oktober 2019 Studentin in Berlin, beziehe also Elternunterhalt.
Aktuell lebe ich in einer WG mit meiner besten Freundin zusammen.
Jetzt ist der folgende Fall -
meine beste Freundin wird mit mir zusammen nach Berlin ziehen, weil wir weiter in einer WG zusammenwohnen werden.
Im Mietvertrag sind wir Beide als Hauptmieter verzeichnet, ich selbst habe meine Unterschrift schon geleistet. Nur noch meine beste Freundin muss ihre verzeichnen.
Meine beste Freundin muss bis Januar noch vom Jobcenter leben, aber ab Januar besucht sie eine Schule.
Die Wohnung kostet 545,75€ Brutto Kalt, also quasi 272€ für jeden als Mietanteil.
Das Jobcenter in Berlin übernimmt für einen 1-Person Haushalt bis 404€ Brutto kalt.
Da ich ja quasi nix mit dem Jobcenter zu tun hab und wir ja eine WOHN- und keine Bedarfsgemeinschaft haben, müssten die doch eigentlich die 272€ kalt für sie übernehmen, oder? Für einen 2-Personen-Haushalt könnten die das ja eigentlich nicht berechnen.
Sie hat auch schon ein Wohnraumangebot für das JC per Mail eingereicht, worauf als Antwort kam, dass es unvollständig ist, weil eine persönliche Anrede fehlte, was sie dann nachgereicht hatte.
Ich vermute mal, dass das JC ihr schon von vornherein geschrieben hätte, dass sie es ablehnen, wenn die es ablehnen würde und nicht einen vollständigen Antrag erwarten würden.
Sie hat aber auch in der Mail erwähnt, dass ich, falls es notwendig ist, den überschüssigen Teil Miete übernehmen würde, falls die nicht die 272€ genehmigen würden. (Was mich aber wundern würde, wenn dies nicht tun würden.)
Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen!
4 Antworten
Meine beste Freundin muss bis Januar noch vom Jobcenter leben, aber ab Januar besucht sie eine Schule.
Wieso - bis Januar gibt es, hinsichtlich des anstehenden Weihnachtsgeschäftes , viele kurzfristige Aushilfsjobs, mit denen man ausreichend Geld zum Überleben verdienen kann.
Ansonsten muss sie beim JC Berlin einen neuen Antrag auf Leistungen nach SGB II stellen, und der dürfte - soweit alles mit dem bisher zuständigen JC geklärt wurde - problemlos über die Bühne gehen .
Ihr wäret keine BG sondern eine Wohngemeinschaft.
Und lasse Dich bitte nicht noch einmal zu solchen Aussagen wie .
Sie hat aber auch in der Mail erwähnt, dass ich, falls es notwendig ist, den überschüssigen Teil Miete übernehmen würde, falls die nicht die 272€ genehmigen würden. ......
hinreissen.
Du lebst von elterlichem Unterhalt, der recht begrenzt ist. Und wenn Deine Eltern zukünftig Dir !! zusätzliche Einkäufe bezahlen .... dann ist das halt so.
Ich denke nicht, dass sie die Kostenübernahme in der Situation ablehnen ;)
Vor allen Dingen lebt sie aktuell bei mir als Untermieterin und meine Eltern, die Eigentümer der Wohnung, werden die Wohnung bald verkaufen, weshalb sie ja eine Kündigung von mir sozusagen bekommen musste und die Erlaubnis zur Untervermietung von meinen Eltern mir entzogen wurde. :| Also droht ihr sozusagen die Obdachlosigkeit.
Das sollte dir weiterhelfen:
Die Miete muss übernommen werden.
Sie muss leider zweifach operiert werden (Gebärmutter raus und dann noch eine).
Mit dem bisherigen JC ist alles geklärt. Da gibt es keine Probleme.
Das mit dem Antrag weiß sie bzw. wissen wir. Das ist ja nicht das Problem.
Sobald die Antwort vom JC die Woche eintrifft, würde sie den Antrag direkt stellen.