Kostenpflichtiger Feuerwehreinsatz gerechtfertigt?

5 Antworten

Also, zunächst einmal: Die Rechnung hast Du nicht von der Feuerwehr bekommen, sondern von der Stadt oder Gemeinde, denn die Feuerwehr selbst kann gar keine Rechnung ausstellen und hat kein eigenes Vermögen.

Grundsätzlich geben die Feuerwehrgesetze der Bundesländer die Möglichkeit und den Rahmen der Gebühren für Einsätze der Feuerwehr vor, die die Kommunen dann über eine Gebührensatzung einführen können. In dieser Gebührensatzung ist auch die Höhe der Gebühren festgelegt.

Dabei ist es so, dass grundsätzlich Notfalleinsätze der Feuerwehr kostenlos sind bzw. zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Ausnahmen hiervon bilden vorsätzliche Fehlalarmierungen, Fehlalarmierungen durch automatische Brandmeldeanlagen, Einsätze in Zusammenhang mit Straßen-, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeugen (hier zahlt die Haftpflicht) sowie Einsätze, die nicht zu den originären Aufgaben der Feuerwehr gehören (z.B. Katze im Baum, umgestürzter Baum auf Privatgrundstück, Keller unter Wasser usw.).

In Deinem Fall stellt sich also die Frage, auf welcher Grundlage der Gebührenbescheid erhoben worden ist.

Einen vorsätzlichen Fehlalarm kann man Dir jedenfalls nicht vorwerfen.
Prinzipiell hast Du meiner Meinung nach alles richtig gemacht. Du hast Geräusche gehört und einen Geruch wahrgenommen, der auf einen Brand hindeuten könnte. Dieses hast Du der Feuerwehr mitgeteilt die daraufhin entschieden hat, dass es sinnvoll wäre, die Sache zu kontrollieren. Das macht meiner Meinung nach soweit auch Sinn, denn es hätte sich beispielsweise um einen Schwelbrand handeln können, den die Feuerwehr z.B. mit einer Wärmebildkamera hätte entdecken und ablöschen können, ehe er sich ausgebreitet und Schaden angerichtet bzw. Menschenleben gefährdet hätte.
Das war hier nun offensichtlich nicht der Fall, hätte aber durchaus sein können.

Insofern sehe ich aus meiner persönlichen Erfahrung heraus hier keinen kostenpflichtigen Einsatz.

Allerdings hat der Sachbearbeiter im Rathaus da immer Ermessensspielraum. Er entscheidet auf Basis der Daten im Einsatzbericht, ob ein Gebührenbescheid erhoben wird oder nicht. Natürlich kann es sein, dass sich der Sachverhalt für ihn aufgrund unvollständiger oder unklarer Infos aus dem Einsatzbericht anders darstellt, als es wirklich gewesen ist.

Mein Tipp: Mach mit dem Sachbearbeiter einen Termin. Schildere ihm dabei den Sachverhalt aus Deiner Sicht und dass Du berechtigte Sorge hattest, es könne sich um einen (Schwel-)Brand handeln. Dann sieht er vielleicht von dem Gebührenbescheid ab.
Und wenn nicht... dann versuche ggfs. eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Einen Anwalt einzuschalten, lohnt sich meines Erachtens bei einem Streitwert von 245 EUR nicht... da wird der Anwalt deutlich mehr kosten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Zum einen kann ich verstehen, dass die Geld wollen.

Aber zum anderen hätten die wenigstens sagen können, dass das kostenpflichtig ist. War ja nur eine Person und kein ganzer Zug der gekommen ist. Da finde ich das ein wenig viel.

Hm das ist natürlich etwas schwierig. Zum einen hast du die Feuerwehr gerufen aber zum anderen hast du nicht über die Notfall nummer angerufen und auch erfragt ob das überhaupt gefährlich sein könnte also sind die ja sozusagen nach eigenen ermessen ausgerückt nachdem die Rücksprache gehalten haben. Ich würde an deiner Stelle einmal das Gespräch suchen und aus kulanz nach einem Rabatt fragen. Zwar finde ich auch eine Feuerwehr sollte bezahlt werden aber es war ja keine böse Absicht von dir und du hast es auch nicht fälschlicherweise als Notfall beschrieben.

Sehe ich nicht gerechtfertigt.

Du hast ja wegen deiner Unsicherheit extra die Feuerwehr entscheiden lassen, ob das nun ein Einsatz ist oder nicht.

Und die haben sich für Ja entschieden.

Finde ich gerechtfertigt, du hast sie schliesslich aufgeboten um für deine Sicherheit zu garantieren. Dass sie vorbei kamen war eine Vorsichtsmassnahme die nachvollziehbar ist. Du hättest auch ablehnen können.