Kostenbeitragsverordnung bei ALG2?
Guten Tag,
Nachdem mein Kind in Obhut genommen wurde, möchte das Jugendamt nun neben dem Kindergeld noch weiteres Geld (nach kostenbeitragsverordnung) haben.
Meine Freundin und ich bekommen zur Zeit jedoch leider ALG2, also 1160€ inklusive Elterngeld. Und zusätzlich das Kindergeld, welches direkt an das Ja geht.
Die 1160€ ALG2 enthalten 160€ für unser Kind, wie sieht es damit aus? Da er nun ja in einer dauerpflegefamilie wohnt.
Mit welchem Betrag können wir nun rechnen? Bei unserem Einkommen können wir kaum etwas entbehren und unsere Ausbildung fängt jeweils erst im September nächsten Jahres an..
Müssen wir Geld nachzahlen, wenn wir mal mehr verdienen?
Ich hoffe jemand kann mich bei den 3 Fragen etwas aufklären.
Vielen Dank!
3 Antworten
1.234,00 € ist Euer monatlicher Bedarf (Elterngeld, Kindergeld bleiben aussen vor).
Das solltet Ihr jetzt und künftig als Leistung vom Amt beziehen.
Da bleibt für eine Kostenbeteiligung an der derzeitigen Unterbringung des Kindes nichts übrig und wird erst mal vom Jugendamt vorgestreckt. Die Rechnung werdet Ihr jedoch erhalten.und irgendwann bezahlen müssen.
1160€ inklusive Elterngeld. ...... enthalten 160€ für unser Kind
Die "Aufstellung" kann ich nicht nachvollziehen.
Wie hoch sind dann Eure Kosten der Unterkunft, wenn in den 1160 Euro noch ein Betrag von 160 Euro für Euer Kind beinhaltet sein soll.
Denn alleine der Regelsatz für Euch liegt ja bei 764 Euro.
Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bezug des Elterngeldes nach in Obhutnahme Eures Zwerges noch rechtmäßig ist. Das solltest Ihr ganz dringend schriftlich !! klären.
Die Unterkunft kostet 470€ warm. Und wir bekommen zur Zeit 860€ ALG2 + 300 Elterngeld.
Das Elterngeld läuft aber eh nur noch bis Januar.
Ohne Elterngeld würde das ALG2 dann auf 1160€ steigen.
Ich weiß jedoch nicht ob uns überhaupt noch ALG 2 zusteht, jetzt wo unser Kind nicht mehr bei uns wohnt, da wir beide unter 25 Jahre alt sind.
Aus meiner Sicht solltet Ihr mit einem Fachanwalt für Familienrecht sprechen.
Und mit was einer Rechnung wird man dann in 4 Jahren so rechnen können?
Und wieso bleibt das Elterngeld außen vor? Es wird momentan ja noch von unserem ALG2 abgezogen.
Es geht hierbei um 1 Kind in Dauerpflege.
LG