Kostenbeitragsverordnung bei ALG2?

3 Antworten

1.234,00 € ist Euer monatlicher Bedarf (Elterngeld, Kindergeld bleiben aussen vor).

Das solltet Ihr jetzt und künftig als Leistung vom Amt beziehen.

Da bleibt für eine Kostenbeteiligung an der derzeitigen Unterbringung des Kindes nichts übrig und wird erst mal vom Jugendamt vorgestreckt. Die Rechnung werdet Ihr jedoch erhalten.und irgendwann bezahlen müssen.

Und mit was einer Rechnung wird man dann in 4 Jahren so rechnen können?

Und wieso bleibt das Elterngeld außen vor? Es wird momentan ja noch von unserem ALG2 abgezogen.

Es geht hierbei um 1 Kind in Dauerpflege.

LG

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@Aixxxxxx

Elterngeld ist für Eltern, die ihre Kinder im eigenen Haushalt selbst versorgen. Die auszahlende Stelle kennt offenbar die aktuelle Situation noch nicht.

Das solltet Ihr ändern

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1160€ inklusive Elterngeld. ...... enthalten 160€ für unser Kind

Die "Aufstellung" kann ich nicht nachvollziehen.

Wie hoch sind dann Eure Kosten der Unterkunft, wenn in den 1160 Euro noch ein Betrag von 160 Euro für Euer Kind beinhaltet sein soll.

Denn alleine der Regelsatz für Euch liegt ja bei 764 Euro.

Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bezug des Elterngeldes nach in Obhutnahme Eures Zwerges noch rechtmäßig ist. Das solltest Ihr ganz dringend schriftlich !! klären.

Die Unterkunft kostet 470€ warm. Und wir bekommen zur Zeit 860€ ALG2 + 300 Elterngeld.

Das Elterngeld läuft aber eh nur noch bis Januar.

Ohne Elterngeld würde das ALG2 dann auf 1160€ steigen.

Ich weiß jedoch nicht ob uns überhaupt noch ALG 2 zusteht, jetzt wo unser Kind nicht mehr bei uns wohnt, da wir beide unter 25 Jahre alt sind.

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@Aixxxxxx

Noch einmal - klärt das mit dem Elterngeld , bevor die große Rückforderung kommt.

Eure Regelsätze - 764 Euro + 470 Miete = 1234 Euro Euer Bedarf. Egal - irgendetwas stimmt da nicht und darum solltet Ihr Euch kümmern.

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Aus meiner Sicht solltet Ihr mit einem Fachanwalt für Familienrecht sprechen.