Kosten Zählerzusammenlegung

6 Antworten

Wie schon hier erwähnt, muss der Eigentümer die Veränderung erlauben. Nach meiner Einschätzung muss der Eigentümer nicht bei einer Anschlusssperre gefragt werden. Der Eigentümer ist nur für die Leitung bzw. Sicherungen im Haus zuständig. Ob der Netzbetreiber die NH Sicherungen gesteckt lässt, bzw. den Zähler abmontiert darf den Vermieter nicht interessieren. Der Vorzählerbereich inkl. des Zählers sind Eigentum um Hoheitsgebiet des Netzbetreibers. Habe selber bei einem Netzbetreiber in der Netztechnik gearbeitet. Der beschriebene Fall trifft doch auf viele Stromsperren zu. Das wäre die Krönung gewesen, wenn wir als Netzbetreiber den Anschluss bzw. den Zähler nicht demontieren dürften ohne den Vermieter vorher zu fragen.

Die einzige Sache, die problematisch ist, ist die Sache mit dem abgeklemmten Teil des Hauses. Hierfür muss der Vermieter zustimmen, auch wenn nur drei dickere Kabel im Zählerschrank gezogen werden müssen. Dauert etwa 10 Minuten, wenn alles gut vorbereitet ist. Höchst problematisch ist in meinen Augen, dass die Anlage so gesehen erweitert bzw. verändert wird. Somit steht die Anlage nicht mehr dem Bestandsschutz, sodass die neuen Anforderungen umgesetzt werden müssen. Bei einer bloßen Instandsetztung würde der Bestandsschutz weiter erhalten bleiben.

Fall ich Vermieter des Objektes wäre, und nicht vorhätte, die Anlage umfassend zu modernisieren würde ich dem vorhaben nicht zustimmen. Bei mir in der Familie haben wir die gleiche Situation. Das Haus ist etwas älter, hat sogar noch Kohleleitungen. An dem Haus befindet sich noch ein Anbau. Bei dem Anbau habe ich schon sämtliche Leitungen und Dosen erneuert. Der Anlagenteil ist auf dem aktuellsten Stand der Technik. Läuft über einen eigenen Zähler. Das Haus selber hat einen eigenen Zähler. Dort werden die Räume nach und nach von oben nach unten renoviert. Dabei wird auch die alte Elektroinstallation erneuert. Neue Kabel etc. Obwohl man sich in der Familie aushilft und nur die Materialkosten hat, sind es schon ein paar Tausend Euros. Früher oder später muss auch eine Elektroinstallation erneuert werden bzw. Pfusch ausgebügelt werden. In dem Haus ist z.B. ein TN-C Netz vorhanden. Um Leitungen in der Nachkriegszeit zu sparen, ist die Nullung über die Heizungsrohre durchgeführt worden. Lebensgefährlich.

Ein solche Veränderung muß der Vermieter genehmigen. Und da sie nur vom Eigentümer in Auftrag gegeben werden kann, muß dieser sie auch zahlen.

Ich kann mir aber beim besten willen nicht vorstellen das ein Vermieter solchen Hick Hack mit macht.

Zähler raus - alles umklemmen und in ein paar Jahren, oder sogar nur Monaten, alles wieder Retoure, nur damit die Mieter ca. 80 - 100 € Zählerkosten im Jahr einsparen.

der der die musik bestellt, muss sie auch bezahlen.... also die beiden herrn mieter die gemeinsam den strom nutzen wollen...

je nach dem wie aufwändig der Umschluss ist, oft genügt es eine brücke zu setzen und die alte zählerverkabelung blind zu legen, würde ich sagen, kostet die ganze schose etwa 100 bis 150 €

lg, Anna

TheLumix 
Fragesteller
 21.02.2013, 13:40

Hallo Anna,

freut mich, dass du es auch so siehst wie ich, aber der Stromversorger und auch manche Elektriker haben mir mitgeteilt - ohne es auch genau zu wissen - dass der Vermieter die Rechnung zu zahlen hat....

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Peppie85  21.02.2013, 21:02
@TheLumix

nein, das wäre ja genauso wie wenn ich zur firma Thimann gehe und einen grünen golf kaufe, dann 2 wochen später wieder komme und sage, ich hätte ihn gerne rot, und verlange, dass die den auf ihre kosten umlackieren....

fakt ist, der Mieter hat die Bude so wie sie war gemietet, und sich so damit einverstanden erklärt, wie es ist. dass der strom über 2 zähler gemessen wird ist kein Mangel sondern eine eigenschaft. es besteht seitens des mieters keinerlei anrecht auf einen umbau...

wer sagt denn z.b. dass die Miter sich nicht irghendwann zerstreiten, und dann doch nicht einigen können wer den strom zu bezahlen hat. oder vielleicht ausziezhen und dann doch wieder für die einzelnen wohnungen ein eigener zähler fällig wird...

lg, Anna

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Totaler Blödsinn! Wenn ich das richtig verstanden habe, wollen beide Mietparteien den Strom über einen Zähler laufen lassen, in diesem Fall müssen sie auch die Kosten übernehmen und bei Auszug den Urzustand wieder herstellen. Wenn das allerdings vom Hausbesitzer veranlasst wurde, ist er auch für die Kosten zuständig. Aber wie ist es denn mit der Kostenverteilung, zahlen dann die Mieter je halbe/halbe wobei der wenig Verbraucher schlecht abschneiden würde und für eine gerechte Kostenverteilung wiederum ein Zwischenzähler gesetzt werden müsste. Ich halte das ganze für unsinnig. Ich weis auch nicht ob das rechtlich möglich ist. Sinnvoller währe sich einen billigeren Stromanbieter zu suchen, was ja heutzutage sehr einfach ist.

die mieter mieten 2 parteien. dann haben sie die umbaukosten auch zu zahlen und wieder in den urzustand zu setzen bei auszug.

dürfte kein großer aufwand sein dies zu ändern udn später wieder zu ändern. sidn lediglich ein paar brücken die neu gelegt werden müssen.