Stromzähler ausbauen lassen auf eigene Kosten?

4 Antworten

Würde bedeuten, daß du weiter das Teil mietest. Solange es bei dir verbaut ist, läuft der Mirtvertrag weiter - es ist nur deine Sicherung halt aktuell vielleicht defekt, draussen oder was auch immer, abrr er ist funktionsfähig verbaut bei dir...

Guten Abend,

der Zähler ist Eigentum des Netzversorgers. Daher darfst du an dem Zähler (außer an die Sicherungen) auch nicht selbst herumschrauben.

Auf der anderen Seite bedeutet das allerdings auch, dass der Netzversorger sich um sein Eigentum kümmern muss.

Wenn der NB nicht die notwendigen Möglichkeiten hat den Zähler selbst auszubauen, kann er wie in deinem Fall den Auftrag an einen eingetragenen Elektrobetrieb vergeben.

Ob der NB den Ausbau verrechnet oder nicht ist von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterschiedlich.

Ich bin kein Jurist, würde aber sagen, dass der NB weiterhin Miete verlangen könnte, wenn der Zähler nicht ausgebaut wird und sich somit noch in der Kundenanlage befindet.

Ich hoffe ich konnte dir einigermaßen weiterhelfen

LG Patrick

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – gelernter Elektriker mit WB zum Elektrotechniker Meister

Die Dame hat recht. Wenn du den Zähler drinnen läßt mußt du nach wie vor die Grundgebühr zahlen.

Wenn der Zähler abgemeldet ist (Vertragsende), dann zahlst Du weder Grundgebühr noch Zählermiete. Der Netzbetreiber kann den Zähler verplomben oder ausbauen, sein Ding, sein Eigentum.

Du solltest besser keine Eigeniniative ergreifen.