stromzähler?

3 Antworten

Von Experte atoemlein bestätigt

Hallo,

da sind 2 Varianten:

  1. Es gibt einen Haupzähler fürs das ganze Haus und einen Unterzähler für einen Haushalt (am billigsten)
  2. Es gibt für jeden Haushalt einen Hauptzähler

Bei 1. kann man einfach einen Zähler kaufen und installieren (lassen!). Der Unterzähler muss nicht geeicht sein und ist nur Sache der beiden Parteien. Einer Zahlt die Gesamtrechnung fürs Haus an den Energieversorger und der andere zahlt seinen Anteil an den, der den Hauptzähler hat.

Bei 2. Muss man den Energieversorger informieren, der den 2. Hauptzähler installiert. Der ist geeicht und dann bezahlt jeder seinen Anteil an den Energieversorger. Ansprechpartner ist immer der örtliche Energieversorger, unabhängig, bei welchem man einen Vertrag hat.

Grüße aus Leipzig

Woher ich das weiß:Hobby – Ab dem Studium bin ich ein Freak für Elektronik u. Computer
GuenterLeipzig  30.08.2023, 07:54

Jeder Zähler, der Messgrößen entsprechend des Mess- und Eichgesetzes erfasst und im rechtsgeschäftlichen Verkehr Anwendung findet, unterliegt den eichrechtlichen Bestimmungen des Mess- und Eichgestzes [MessEG] und der Mess- und Eichverordnung [MessEV].

Auch dürfen im rechtsgeschäftlichen Verkehr nur solche Messgeräte Anwendung, die den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechen.

Es ist also kein Ermessen der beteiligten Parteien.

Natürlich sind alle Rechte und Pflichten von Messstellenbetreibern vollumfänglich zu erfüllen, auch dann, wenn ein solches Hinterschaltkonstrukt vorliegt.

Das schließt die Anzeigepflicht beim Eichamt als Messstellenbetreiber mit sämtlichen relevanten Daten ein.

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Die Installation muss so beschaffen sein, dass der Verbrauch jeder Wohnung völlig separat erfasst werden kann. Nur dann kann man überhaupt getrennte Zähler einbauen lassen.

Für den Zähler müsst Ihr gar nichts bezahlen. Das ist Sache des Netzbetreibers. Der wird über die Grundgebühr bezahlt und gehört ihm dauerhaft.

Die Installationsvoraussetzungen müsst Ihr schaffen und das geht nicht ohne autorisierten Installationsbetrieb.

Warum will man so etwas billiger bekommen? Wenn das kostet, wird eben die Miete entsprechend teurer.

Ein vom Netzbetreiber zugelassenes Installationsunternehmen muss die Hausinstallation so umbauen, dass zwei separate Zählpunkte entstehen, an denen der Messstellenbetreiber seine Messgeräte installieren kann.

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist geregelt, dass jeder Endkunde seinen Lieferanten frei wählen können muss.

Insofern scheiden Hinterschaltkonstrukte von vornherein aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber
AlterLeipziger  29.08.2023, 23:36
frei wählen können muss.

Nur wenn er will!!

Wenn man Unterzähler einrichtet! Macht doch jede Kleingartenanlage so!!

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GuenterLeipzig  30.08.2023, 07:41
@AlterLeipziger

Siehe § 3, Ziff. 24b EnWG.

Auch hier ist die freie Wahl des Lieferanten für den Letztverbraucher vorgeschrieben.

Eine bilanzielle Durchleitung ist an weitere Regulierungen gebunden, was den Messstellenbetrieb betrifft.

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