Konzert mit 13?

2 Antworten

Aus den AGB des Veranstalters:

4. ZUTRITTSBERECHTIGUNGEN UND -BESCHRÄNKUNGEN
4.1 Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt nicht gestattet. Für Kinder unter 6 Jahren darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls über ein Ticket verfügt, besuchen. Die personensorgeberechtigte Person hat das Kind während der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren sind nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern für Konzerte bis 24:00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person zugelassen. Die entsprechende schriftliche Erlaubnis ist bei Zutritt nachzuweisen. Jugendlichezwischen 14 und 16 Jahren erhalten Zutritt zudem nur, sofern sie sich durch einen gültigen Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können. Für Jugendliche ab 16 Jahren wird der Zutritt zu Konzerten und Musikdarbietungen nach Mitternacht ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person genehmigt. Personensorgeberechtigt sind i.d.R. die Eltern, nicht hingegen erziehungsbeauftragte Personen (z.B. älterer Freund). Die vorgenannten Regeln gelten ausschließlich für Konzerte und nicht für etwaige Tanzveranstaltungen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Mit einem Ausweis? Wenn sie noch nicht 14 ist kann sie den ja fälschen, ohne dabei belangt werden zu können.


HogwartsHorse 
Beitragsersteller
 07.03.2025, 18:14

Wie soll man mit 14 Ausweis haben?

OtiliaSlatka  07.03.2025, 18:16
@HogwartsHorse

Natürlich(außer du kommst aus dem Ausland und hast nen alten Pass, dann wird das schwieriger)