Konfigurierten PC zurück schicken möglich?
Hallo, ich habe mir vor 2 Wochen einen Gaming Pc den ich selber zusammen gestellt habe für 3000€ bestellt und das Paket heute bekommen. Meine Mutter hat das Paket angenommen und hat es in mein Zimmer gestellt. Ich bin gerade nach Hause gekommen und gesehen, dass der Karton extrem demoliert aussieht. Mich würde es nicht wundern, wenn der PC nicht funktioniert. Ich lasse den Karton noch zu und rufe morgen früh erstmal bei dem Shop an. Ist es möglich, dass man den Pc zurück schickt?
2 Antworten
Natürlich ist das möglich.
Du kannst bis zu 14 Tagen nach Erhalt die Ware ohne Angabe von einem Grund zurück senden. Bei einem defekt sowieso.
Würde aber trotzdem erstmal den Shop kontaktieren und evtl mit denen absprechen den Rechner doch zu testen. Außerdem auf jeden Fall Fotos machen vom geschlossenem Paket.
LG
Hallo
https://www.it-recht-kanzlei.de/ausnahmen-widerrufsrecht.html
Ansonsten solltest du für verbindliche Auskünfte auf Rechtsfragen einen Anwalt konsultieren oder eine Verbraucherzentrale befragen.
Aber so wie ich das verstehe, kann das 14 tägige Rückgaberecht für Internetkäufe u.U. ausgeschlossen werden, für Waren die auf Kundenwunsch gefertigt wurden. Es kann also gut möglich sein, das sich der Verkäufer quer stellt, bei der Rücknahme eines selbst konfigurierten PC's. So wie sich das ließt, kommt es auf jeden Einzelfall vor Gericht an und wie das Gericht die jeweiligen Argumente wertet. Selbst ähnlich gelagerte Fälle können einen völlig anderen Ausgang nehmen.
Die gesetzliche Gewährleistung ist dagegen ein anderes Thema und bleibt von dem 14 tägigen Widerrufsrecht bei Internetgeschäften unberührt. Aber auch ein defektes Gerät führt nicht automatisch zur Rücknahme durch den Verkäufer. In dem Fall musst du dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung geben und erst wenn das erfolglos bleibt, kannst du die Rücknahme/Rückabwicklung verlangen.
mfG computertom
Es gibt Ausnahmen bei dem 14 tägigen Rückgaberecht, speziell für individuell auf Kundenwunsch hergestellte Waren. Ganz so eindeutig ist das in dem Fall hier also nicht.