Komplex: Unterhaltsberechnung und Selbsterhalt?
Moin an alle!
Meine Partnerin lebt in Scheidung (liegt Amtsgericht vor), getrennt sind sie länger, Stichtage alle offiziell.
Gemeinsames Haus, beide in Kreditverträgen, nur sie im Grundbuch.
Bei seinem Auszug in eigene Wohnung (dauerte, lebte auf ihre Kosten) Zahlungen von Abschlag an ihn über eine größere Summe xx.xxx€, hierfür Kredit aufgenommen. Nicht notariell festgehalten leider, menschlich fair.
Sie haben ein 14-jähriges Kind und hatten bereits über ein Jahr nach Auszug des Ex die Woche-Woche-Regelung.
Das Kind ist erst einmal zum Test zum Vater gezogen, eigentlich wollten wir das nicht. Wir wollten aber direkt Unterhalt zahlen und haben unseren Anwalt um Berechnung gebeten.
Nach Berechnung des bereinigten Nettos, des Unterhalts und Abzug der (recht niedrigen) Kosten fürs Haus (MUSS in Verkauf wgn Antrag auf Zugewinn) bleiben mtl 50€ für sie für Lebensmittel und Co. Berechnungen werden noch angepasst.
Kein Problem.
Das vorhandene Haus muss, weil es in den Verkauf muss, ausgeräumt werden. Lange Ehe, größere Aufgabe natürlich. Man kann dort also nicht wohnen, kein Wohnvorteil.
Das "Problem":
Ich bin ebenfalls lange geschieden und habe mir, paar Jahre vor der neuen Beziehung, ein Haus gekauft. Ich habe 2 Kinder und eine Woche-Woche-Regelung.
Damit die Kosten im zu verkaufenden Haus reduziert werden können (Wasser, Strom, Gas), wollten wir zusammenziehen. Alle "unnötigen" Posten gekündigt, kein eigenes Auto, keine anderen teuren Verträge oder Luxusgüter. Schließlich wollen wir Unterhalt zahlen. (Der Vater arbeitet auch Vollzeit.)
Nun habe ich gelesen, dass ihr Selbsterhalt zwecks Unterhaltsberechnungen dann noch weiter nach unten korrigiert werden kann, wenn wir zusammenzuziehen, erst recht, sollten wir heiraten? Dann sogar gen Null?
Ich verdiene gut, weshalb ich mir damals eine größere Immobilie geleistet habe, auch als spätere Absicherung für meine Kinder: Dadurch genug eigene finanzielle Belastungen. Jetzt wird mein Verdienst dazu herangezogen, Unterhaltszahlungen anders zu berechnen (auch wenn es offiziell ihren Selbsterhalt betrifft)? Ihre Fixkosten sinken ja aktuell für die zu zahlenden Kredite fürs zu verkaufende Haus nicht.
Wieso wird von mir indirekt verlangt, eine Partnerin mit zu finanzieren? Ich werde trotz eigener Verpflichtungen/ Belastungen: Kinder und Eigenheim, in die Pflicht genommen? Aktuell sinken meine Kosten nicht, sie steigen!
Selbstverständlich unterstützt man sich in einer Partnerschaft. Ich möchte aktuell keine Beteiligung an irgendwelchen Kosten hier. (Was ja nicht ginge, obwohl sie Vollzeit arbeitet.) Wir sparen, wo es geht. Ihr Kind hat ein extra eingerichtetes eigenes Zimmer in meinem Haus bekommen.
Alles kein Problem, wenn wir ihre Immobilie verkauft bekommen und der Zugewinnausgleich durch ist. Aber dies dauert.
Und bis dahin?
Wie soll ihr Kind für 5 Tage im Monat, bei ihr nur verbleibenden 50€, bei uns leben? Das geht nur, wenn ich für die Kosten aufkomme.
Mir geht es nicht darum, mich zu drücken, ihr auch nicht, ich hoffe, das wird deutlich.
Dennoch bin ich nicht reich, fahre ein älteres abbezahltes Auto, habe ebenfalls keine überteuerten Verträge oder Ähnliches.
Ich befürchte, auf Grund meiner eigenen Verbindlichkeiten wird es finanziell bei mir eng. Ist das so rechtens? Das betrifft ja auch meine Kinder, nicht nur mich.
Weiß jemand Lösung?
Gruß
1 Antwort
Wenn ihr zusammenlebt, dann wird die Haushaltsersparnis berechnet. Das sind in der Regel aber auch nur jeweils 10% die vom Selbstbehalt runtergerechnet werden.
Und da du mit dem Haus ja auch Verbindlichkeiten hast und dazu noch zwei Kinder für die du Unterhalt zahlen musst (auch beim Wechselmodell muss der Besserverdienende zahlen, wobei die Höhe des Unterhaltes entsprechend berechnet werden muss) wäre es ja nicht so, dass man einfach dein bereinigtes Netto nimmt um sie komplett aufzufangen. Denn bei einer Heirat hast du natürlich auch einen Selbstbehalt ihr gegenüber.
Wobei bis zur Heirat wäre es ja auch ratsam, wenn das gemeinsame Haus von ihr und dem Ex ohnehin schon verkauft ist.
Im Grunde geht es erstmal ja nur um den Mindestunterhalt den sie für ihr Kind zahlen muss.
Nach Berechnung des bereinigten Nettos, des Unterhalts und Abzug der (recht niedrigen) Kosten fürs Haus (MUSS in Verkauf wgn Antrag auf Zugewinn) bleiben mtl 50€ für sie für Lebensmittel und Co. Berechnungen werden noch angepasst.
Aber genau das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Sie hat ja dem Kind gegenüber auch einen Selbstbehalt.
Wieso verbleiben ihr dann nur noch 50 EUR?
Ihr Selbstbehalt dem Kind gegenüber liegt bei 1450 EUR bereinigtem Netto.
Und selbst wenn man die Haushaltsersparnis abzieht verbleiben noch 1305 EUR.
Wurde denn bei ihr der Wohnvorteil angerechnet und wenn ja, wie:
Wie verändert sich der Wohnvorteil beim Kindesunterhalt, wenn ein Haus abbezahlt werden muss?
Ist die Konstellation so, dass der im Eigenheim/in der eigenen Wohnung zurückbleibende Elternteil Lasten zu bezahlen hat, dann gilt grob zusammengefasst:
vor Stellung des Scheidungsantrages: entsprechende Raten (Tilgung und Zinsen) können meist in voller Höhe vom jeweiligen Wohnwert abgezogen werden
ab der Stellung des Scheidungsantrages: in der Regel können dann nur Zinsen abgezogen werden
https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/
Allerdings solltet ihr euch bei diesem komplexen Fall ohnehin anwaltlichen Rat holen.
Hat denn der Kindsvater den Unterhalt berechnen lassen und sie kann die Unterhaltshöhe nicht aufbringen?
Ja, das ist natürlich bitter. Wobei einer bei einer Patchwork Familie irgendwie immer drauf zahlt.
Bleibt also zu hoffen, dass das Haus schnell weg geht.
Danke erstmal.
Anwalt haben wir, aber ist nicht immer greifbar für Nachfragen.
1.Eine Haushaltsersparnis gibt es aktuell durch die Situation nicht, nur Mehrkosten für mich.
2.Ich zahle keinen Unterhalt. Meine Exfrau und ich haben uns im Guten getrennt und notariell auf all solche Zahlungen verzichtet.
3.Weil vom Selbsterhalt 1450€ die Hauskredite, Versicherungen usw gezahlt werden müssen. Nach Abzug der Verpflichtungen zum Haus, bleiben 50€. Nichts davon kann wegfallen, sonst muss das Haus in die Zwangsversteigerung.
4.Nein... sie war von sich aus beim Anwalt für Berechnungen. Der hat nur oberflächlich gerechnet, weshalb da noch mal ein Termin aussteht.
5.WENN sie den errechneten Unterhalt zahlt, DANN hat sie nur noch 50€/ mtl.