Komplex: Unterhaltsberechnung und Selbsterhalt?

1 Antwort

Wenn ihr zusammenlebt, dann wird die Haushaltsersparnis berechnet. Das sind in der Regel aber auch nur jeweils 10% die vom Selbstbehalt runtergerechnet werden.

Und da du mit dem Haus ja auch Verbindlichkeiten hast und dazu noch zwei Kinder für die du Unterhalt zahlen musst (auch beim Wechselmodell muss der Besserverdienende zahlen, wobei die Höhe des Unterhaltes entsprechend berechnet werden muss) wäre es ja nicht so, dass man einfach dein bereinigtes Netto nimmt um sie komplett aufzufangen. Denn bei einer Heirat hast du natürlich auch einen Selbstbehalt ihr gegenüber.

Wobei bis zur Heirat wäre es ja auch ratsam, wenn das gemeinsame Haus von ihr und dem Ex ohnehin schon verkauft ist.

Im Grunde geht es erstmal ja nur um den Mindestunterhalt den sie für ihr Kind zahlen muss.

Nach Berechnung des bereinigten Nettos, des Unterhalts und Abzug der (recht niedrigen) Kosten fürs Haus (MUSS in Verkauf wgn Antrag auf Zugewinn) bleiben mtl 50€ für sie für Lebensmittel und Co. Berechnungen werden noch angepasst.

Aber genau das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Sie hat ja dem Kind gegenüber auch einen Selbstbehalt.

Wieso verbleiben ihr dann nur noch 50 EUR?

Ihr Selbstbehalt dem Kind gegenüber liegt bei 1450 EUR bereinigtem Netto.

Und selbst wenn man die Haushaltsersparnis abzieht verbleiben noch 1305 EUR.

Wurde denn bei ihr der Wohnvorteil angerechnet und wenn ja, wie:

Wie verändert sich der Wohnvorteil beim Kindesunterhalt, wenn ein Haus abbezahlt werden muss?
Ist die Konstellation so, dass der im Eigenheim/in der eigenen Wohnung zurückbleibende Elternteil Lasten zu bezahlen hat, dann gilt grob zusammengefasst:
vor Stellung des Scheidungsantrages: entsprechende Raten (Tilgung und Zinsen) können meist in voller Höhe vom jeweiligen Wohnwert abgezogen werden
ab der Stellung des Scheidungsantrages: in der Regel können dann nur Zinsen abgezogen werden

https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/

Allerdings solltet ihr euch bei diesem komplexen Fall ohnehin anwaltlichen Rat holen.

Hat denn der Kindsvater den Unterhalt berechnen lassen und sie kann die Unterhaltshöhe nicht aufbringen?

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Freddy979 
Beitragsersteller
 15.03.2025, 12:26

Danke erstmal.

Anwalt haben wir, aber ist nicht immer greifbar für Nachfragen.

1.Eine Haushaltsersparnis gibt es aktuell durch die Situation nicht, nur Mehrkosten für mich.

2.Ich zahle keinen Unterhalt. Meine Exfrau und ich haben uns im Guten getrennt und notariell auf all solche Zahlungen verzichtet.

3.Weil vom Selbsterhalt 1450€ die Hauskredite, Versicherungen usw gezahlt werden müssen. Nach Abzug der Verpflichtungen zum Haus, bleiben 50€. Nichts davon kann wegfallen, sonst muss das Haus in die Zwangsversteigerung.

4.Nein... sie war von sich aus beim Anwalt für Berechnungen. Der hat nur oberflächlich gerechnet, weshalb da noch mal ein Termin aussteht.

5.WENN sie den errechneten Unterhalt zahlt, DANN hat sie nur noch 50€/ mtl.

Kessie1  15.03.2025, 19:55
@Freddy979

Ja, das ist natürlich bitter. Wobei einer bei einer Patchwork Familie irgendwie immer drauf zahlt.

Bleibt also zu hoffen, dass das Haus schnell weg geht.