Komma: ja oder nein: "Bei dem Programm gibt es die Möglichkeit sich zurückzumelden, wenn die Kleidung passt". Würdet ihr ein Komma nach "Möglichkeit" setzen?

6 Antworten

Nach alten Rechtschreibregeln war das Komma nur dann wegzulassen, wenn der Infinitivsatz mit "zu" nicht mehr als den Infinitiv und das Wörtchen "zu" enthielt. Das wurde erheblich erweitert. Also kein Komma vor "sich", da die Tatsache übersichtlich genug dargestellt ist. (Erlaubt wäre es jedoch!  Ich liebe diese Kann-Vorschriften; - böse guck!)

Das Komma vor "wenn" muss natürlich stehen.

Woher ich das weiß:Eigene Erfahrung – Unterricht - ohne Schulbetrieb

JA!
Die anderen erzählen Mist.

"Bei dem Programm gibt es die Möglichkeit, sich zurückzumelden, wenn die Kleidung passt."

"Sich zurückzumelden" ist das verb, das durch die kommasetzung im hauptsatz fehlen würde

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@PaC3R

Der Hauptsatz lautet: "Bei dem Programm gibt es die Möglichkeit."

Danach kommt ein Komma.

...gibt es die Möglichkeit, "..." zu "beliebiges Verb" (z.B. machen)

unter der Voraussetzung "..." (also Komma) wenn...

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Ja, das Komma muss dorthin, da die Infintivgruppe sich zurückzumelden (trotz ihrer Kürze) als erweiterter (und nicht mehr einfacher) Infinitiv zählt, der von einem übergeordneten Substantiv (hier: Möglichkeit) abhängig ist / eingeleitet wird).

S. auch hier (inkl. Links zum Wortlaut der amtlichen Regeln):

http://www.canoo.net/services/GermanSpelling/Regeln/Interpunktion/Komma/PartAdjInf.html#Anchor-Infinitivgruppen-49575     [Beachte Punkt b)]

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