Könnte man einen Schokoriegel aus einer Verpackung nehmen, wo mehrere drin sind, essen und die Verpackung einscannen und bezahlen?

6 Antworten

Von Experte tinalisatina bestätigt

Also EIGENTLICH darf man das ebensowenig wie an der Kasse schonmal ein Getränk aufmachen und einen ordentlichen Schluck nehmen oder ein Eis aufmachen und halt die Verpackung aufs Band legen.

Wenn du den Spaß aber tatsächlich bezahlst, dann wird das in vielen Läden geduldet. Denn dann ist es, wie du richtig beschreibst, eigentlich kein Unterschied.

Das wäre ein Grund, um dir Hausverbot zu erteilen. es sei denn du hast ein ärztliches Attest zur Hand, dass du plötzlich unterzuckert sein kannst.

Solche angebrochenen Packungen findet das Personal regelmäßig in anderen Regalen.

shagdalbran  19.05.2021, 14:57

Naja - das war nicht ganz die Frage. Es ging darum, ob ein Produkt bereits vor der rechtmäßigen Bezahlung verwendet werden darf.

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DerHans  19.05.2021, 16:24
@shagdalbran

Ja, und dann liegt die angebrochene Packung irgendwo im Regal. Dann war das natürlich keiner

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shagdalbran  19.05.2021, 16:29
@DerHans

Nochmal - das war nicht die Frage. Die ging darum, ob es in Ordnung wäre wenn man hinterher bezahlt.

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DerHans  19.05.2021, 17:34
@shagdalbran

Ja. Aber so lange er noch nicht durch die Kasse ist, kann das auch eine Schutzbehauptung sein, wenn er darauf angesprochen wird.

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shagdalbran  19.05.2021, 17:37
@DerHans

Ja - kann kann kann und könnte. Nochmal: ist es LEGAL oder nicht - egal was kann und könnte?

Meine Meinung: vor der Bezahlung gehört der Schokoriegel noch nicht dem Kunden und damit darf es/sie auch nicht damit machen, was er/sie will. Ich sehe das ganz neutral - mittelgrau ohne kann und könnte und mögliche Schutzbehauptungen und Zeugs, dass angebrochen in den Regalen liegenbleibt.

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Wie gesagt bin ich mir nicht sicher wie du das meinst.

Auf jeden Fall werden die Schokoriegel in den meisten Fällen NICHT einzeln verkauft.

Wenn du einen Riegel willst MUSST du die ganze Packung kaufen oder eben verzichten.

Vielleicht meintest du das aber auch so, dass du dann schon die ganze Verpackung kaufen willst (ist ein bisschen unklar, weil sowohl der einzelne Riegel eine Verpackung hat als auch alle Riegel nochmal zusammen gepackt sind)

Solange du das Produkt nicht rechtmäßig erworben hast, darfst du es offiziell nicht verwenden - immerhin gehört es dir dann noch nicht.

Erst durch die Bezahlung werden die Eigentumsrechte auf dich übertragen.

Also nein wen man es ganz eng sieht.

Du fragst ob du im supermarkt abendbrot essen darfst und dann an der kasse die leere verpackung vorzeigen und bezahlen: ja - das ist das mindeste das du machen solltest.

ich hab schon nen paar mal nen getränk aufgemacht und dann bezahlt. Aber ich würds nicht übertreiben. Manchmal sieht man das bei kleinen kindern die von der mama was in die hand bekommen um ruhig zu sein.