Können Nonbinary Personen heiraten?
Also können Leute die offiziell das Geschlecht "divers" haben in Deutschland heiraten ?
2 Antworten
Es gibt in Deutschland zwei Möglichkeiten, wenn man weder Mann noch Frau ist. Endweder man lässt sich als divers eintragen oder der Geschlechtseintrag bleibt leer. Letzteres wird oft bei Intergeschlechtlichen Personen gemacht, weil sie sich bei der Geburt keinem eindeutigen Geschlecht zuweisen lassen. Das Problem dabei: Die Ehe setzt bei beiden Partner*innen ein Geschlecht voraus. Bleibt der Geschlechtseintrag leer, so ist man vor dem Gesetz Geschlechtslos und darf nicht heiraten, was komplett bescheuert ist.
Da der Eheparagraph aber Lautet: ,,Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder Gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen". Eine diverse Person hat ein Geschlecht und dieses ist endweder dem ihres Partners/ihrer Partnerin Gleich oder eben nicht.
So wie ich es verstanden habe, können also Diverse Menschen heiraten, welche ohne Geschlechtseintrag aber nicht.
Okay, das kann natürlich auch sein. Ich hatte es nur anders verstanden. Danke für die Ergänzung (:
Nichtbinäre Menschen kommen in Deutschland derzeit nicht mal legal an den Eintrag "divers".
Bei inter* Personen, die den Eintrag bekommen können, bin ich allerdings überfragt.
Inter* Personen brauchen "nur" einen Schrieb vom Arzt, um dein Eintrag zu ändern. Nichtbinäre Menschen müssten den ganzen Murks im "Trassexuellengesetz" befolgen (Therapie, Begutachterei), dass aber kein "divers" kennt.
Soweit ich weiß, können non-binäre, nicht intersex Personen durchaus an den Eintrag "divers" kommen. Nur sind ihnen dabei mehr Hürden gegeben als intersex Personen. (Habe in einem Youtube Video davon mitbekommen, wo eine Person aus dem Rechtswesen berichtete, sollte daher verlässlich sein.)
Hat mich jetzt auch interessiert und habe das Video wider gefunden: Hier wird darüber gesprochen.
So wie ich das verstehe, ist es wohl noch nicht im TSG festgehalten (da hattest du also schon recht), aber es ist non-binären, nicht intersex Personen trotzdem möglich den Eintrag "divers" zu bekommen.
Hab's noch mal von Anfang an geguckt und bin gerade an die Stelle gekommen.
Anscheinend gibt's gegen den aktuellen Stand auch eine Verfassungsbeschwerde wegen möglichem Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot in Art. 3 GG. Finde gerade nichts dazu, ob das schon behandelt wurde. Das muss dann wohl bis morgen oder Dienstag warten.
Wegen der rückwirkenden Änderung von Dokumenten, von der er spricht, gab's, glaub ich, auch irgendein neueres Urteil. Das wir allmählich echt viel...
Ich hau oben 'nen Disclaimer rein.
Bin gerade auf wiki hierauf gestoßen:
Wie zuverlässig hier wiki ist, wäre wohl in Frage zu stellen. Für mich ergäbe es aber nur Sinn, wenn Personen mit dem Eintrag "divers" und "ohne Eintrag" vor Gesetzt gleich behandelt werden.