Königliche Monarchie in Großbritannien dafür oder da gegen?

4 Antworten

Nunja, die Monarchie in England existiert seit über 1000 Jahren und ist eine der ältesten. Während die Rolle der Monarchie noch vor 100 Jahren sehr wichtig, vor allem in der Gesetzgebung war, ist sie heute nur noch zeremoniell. Man könnte also sagen, dass die Queen ungefähr die gleiche Funktion wie unser Bundespräsident hat, jedoch sehr viel bekannter und beliebter ist.

Pro Monarchie wären: 

-Tradition: Staatsform seit über 1000 Jahren

-Sympathieträger und nationales Symbol (wer identifiziert die Queen nicht automatisch mit ihrer Insel ?)

-Tourismusfaktor: Vor allem amerikanische Touristen kommen gern über den großen Teich ins Vereinigte Königreich um sich Schlösser anzuschauen. Diese gibt es zwar auch in Frankreich, Deutschland und so gut wie jedem anderen europäischen land, jedoch haben britische Schlösser und Burgen wie Windsor Castle einen entscheidenden Vorteil: Sie werden immer noch bewohnt !

-Finanzieller Faktor: Die Queen ist der größte Grundbesitzer im Vereinigten Königreich, jedoch ist einer ihrer Vorfahren auf die scheinbar geniale Idee gekommen, einen immensen Teil dieses Landbesitzes an die Regierung in Verwaltung zu geben, die dafür die Einnahmen aus dem Land erhält. Während die Unterhaltskosten für die Queen und ihre Familie gut 40 Millionen Pfund jährlich betragen, nimmt der Staat allein durch ihren Grundbesitz gut 250 Millionen Pfund jährlich ein.

Argumente Contra:

- Zu viele Befugnisse: Neben dem Fakt, dass die Queen Krieg erklären kann, wann sie will und gegen wen sie will, ist es ihr theoretisch zB gestattet, alle privaten Grundbesitzer zu enteignen, wenn sie es für nötig erachtet.

- Erinnerung an alte Zeiten: Manche Anti-Monarchisten sehen die Monarchie als Relikt aus den Zeiten der Leibeigenschaft und haben deswegen immer einen bitteren Geschmack im Mund wenn sie ihr Staatsoberhaupt im fernsehen sehen

- Undemokratisch: Neben dem Titel des Königs oder der Königin von England ist der Regent auch immer das Staatsoberhaupt (nicht nur vom VK, sondern auch von gut 15 anderen Staaten, ehemaligen Kolonien, wie Kanada, Neu Seeland oder auch Australien und Indien. Die Besetzung dieses Amtes ist mit der erblichen Regelung somit undemokratisch, da keiner seinen König wählen kann.

-Verfassung: Man mag es kaum glauben, aber der Staat, welcher als erstes ein Parlament als Vertretung des Volkes in Staatsangelegenheiten hatte, besitzt keine niedergeschriebene Verfassung. Dies macht es Gerichten zB möglich Enthüllungsjournalisten wegen Landesverrats zu verurteilen. Während eine Abschaffung der Monarchie keine Garantie für eine niedergeschriebene Verfassung ist, wäre es wohl ein erster Schritt in diese Richtung.

Hoffe, dass dir das weiterhilft 

Ich bin dagegen.

Die Monarchie ist ein längst überholtes Relikt aus alten Zeiten und gehört abgeschafft. Kostet den Bürger nur unnötig viel Geld an Unterhalt / Apanagen aus dem Steuertopf, das man sinnvoller für andere Zwecke einsetzen könnte.

Im Endeffekt sind Königshäuser nur eine Repräsentierungsform und in der Mehrzahl der monarchistischen Länder haben Königshäuser auch nur diese Aufgabe und keine Regierungsgewalt mehr.

Ranzino  22.09.2016, 18:55

die Queen bring Geld ein statt zu kosten. ;)  Also nix da mit "uuuh, kostet Steuergelder".
Seit Georg III. sind die Einkünfte an den Staat abgetreten und sie bekommt halt ihre Kosten erstattet.  Und nein, man kann sie nicht enteignen; die Ländereien an sich gehören immer noch ihr.

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Lies dir mal etwas darüber durch, dann kannst du dir auch eine eigene Meinung bilden. Was findest du denn an Monarchien generell gut bzw schlecht, die haben ja alle so ihre Gemeinsamkeiten

Na, das entscheiden die Briten und die sind ganz hingerissen. :D

Bitte bedenken, dass die Queen dem Land Geld einbringt. Einmal als Touristenattraktion und ( was mehr ins Gewicht fällt) durch die Ländereien, welche der Krone gehören; deren Erträge aber der Staat bekommt. 
Wäre sie nicht Staatsoberhaupt, könnte sie den damaligen Vertrag kündigen und ihre Einkünfte selber verbraten.