Kleinunternehmen im Social Media Bereich?

1 Antwort

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge.

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Lukas87381 
Fragesteller
 14.09.2023, 09:38

Danke für deine Antwort! Wie läuft die Steuererklärung ab, wenn ich unter der Kleinunternehmerregelung falle? Schickt mir das Finanzamt was zu? Und gibt es sonst noch Aufgaben, die ich zu erledigen hab außer die Anmeldung des Kleinunternehmens und das Ausfüllen des Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

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anTTraXX  14.09.2023, 09:43
@Lukas87381

Du bist für die Abgabe der Steuerklärungen zuständig und nicht das FA.
Du meldest ein Gewerbe an, kein Kleinunternehmen.

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Lukas87381 
Fragesteller
 14.09.2023, 09:46
@anTTraXX

Mit vollem Respekt aber ich würde ein Kleinunternehmen anmelden und hab dies auch schon mit Beratung vom IHK abgeklärt. Hast du Antworten zu meinen Fragen, die ich oben gestellt hab?

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anTTraXX  14.09.2023, 09:52
@Lukas87381

Mit Verlaub, es gibt im Gewerberecht nur das Gewerbe und im Steuerrecht lediglich die Kleinunternehmerregelung für steuerpflichtige Unternehmer die die Voraussetzung erfüllen, diese sind an den Umsatz gekoppelt. Ich weiß nicht wer dich beraten hat, scheinbar hast du aber nicht richtig zu gehört.

Du musst deinen Meldepflichten nachkommen, alles weitere wird man dich ggf seitens der zuständigen Stellen fragen.
Nach Ablauf des Veranlagungszeitraumes musst du denn deine Steuererklärung abgeben.
Weitere "Aufgaben" sind erstmal nicht zu erledigen, sofern du natürlich volljährig bist.

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Lukas87381 
Fragesteller
 14.09.2023, 09:55
@anTTraXX

Tatsächlich hab ich gut zugehört, hab deine Frage falsch verstanden! Beim Finanzamt meld ich die Kleinunternehmerregelung an, beim zuständigen Amt das Gewerbe, sorry ;)

Gibt es ein Formular, wie man die Einnahmen-Ausgaben-Überschuss ausrechnet oder angibt?

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