Kleinanzeigen, Verkäufer möchte ohne Grund Kauf abbrechen (mit Käuferschutz schon bezahlt)?

1 Antwort

Im Endeffekt ist es doch so, dass er den Vertrag eingegangen ist und ich doch eigentlich irgendwas von ihm bekommen müsste oder?

Klar, Du könntest den nach dem BGB rechtsgültig zustandegekommenen Kaufvertrag einfordern oder einklagen.

Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag

Klicken: Kaufvertrag bei Kleinanzeigen

Wenn Du der Meinung bist, dass sich das lohnt und Du das Risiko eingehen willst: Nur zu.

(Also das Geld für das Produkt selber bekomme ich ja von ebay zurück, das ist ja klar, es geht um die Gebühren o.ä.)

Nein, eBay hat damit nichts zu tun, das läuft über Kleinanzeigen, bzw. über OPP.

Aber wie auch immer, nimm im Zweifelsfall Kontakt zu OPP auf und lass Dir helfen:

Klicken: onlinepaymentplatform.com/de/support/ebay-kleinanzeigen

polski02 
Fragesteller
 17.07.2023, 14:51

Das heißt man versucht über eBay die Kontaktdaten o.ä. zu bekommen um deine eine dirkete Anzeige zu erstatten? Oder wie läuft das dann ab? Oder kann man das auhc irgendwie direkt über eBay hinkriegen?

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kxntra  17.07.2023, 14:55
@polski02

Ja du wirst dir wahrscheinlich die Daten herausgeben lassen müssen und Anzeige erstatten müssen. wenn du die 25€ Gebühr jetzt aber nicht wirklich DRINGEND brauchst würde ich dir ehr von einer Klage abraten, ist meistens mit Stress und Aufwand verbunden. Das wären, zumindest mir, die 25€ wahrscheinlich nicht wert.

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miezepussi  17.07.2023, 15:01
@polski02

Ebay hat damit nichts zu tun . Wende dich an Kleinanzeigen, oder, noch besser, an OPP

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BMT216A  17.07.2023, 15:12
@polski02
Das heißt man versucht über eBay die Kontaktdaten o.ä. zu bekommen um deine eine dirkete Anzeige zu erstatten?

Nein.

  1. eBay hat damit gar nichts zu tun; ebay und Kleinanzeigen sind zwei völlig verschiedene Plattformen.
  2. Es geht auch nicht um eine Anzeige, das wäre Strafrecht, sondern darum, den Kaufvertrag durchzusetzen, und das ist reines Zivilrecht.
Oder wie läuft das dann ab?

Wird schwierig, weil Kleinanzeigen außer einer Wegwerf-Mailadresse keinerlei weitere Daten seiner Nutzer hat.

Da wirst Du vermutlich einen Anwalt brauchen.

Oder kann man das auhc irgendwie direkt über eBay hinkriegen?

Und nochmal, eBay hat damit überhaupt nichts zu tun.

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polski02 
Fragesteller
 17.07.2023, 19:03
@BMT216A

Alles klar, Dankeschön. Mit eBay meinte ich Kleinanzeigen, hatte mich wegen dem früheren "eBay Kleinanzeigen" nur daran gewöhnt, dass zusammen zu nennen.

Das bedeutet, wenn ich über einen Anwalt da ran gehen würde, würde es darum gehen, dass ich das Handy ("welcehs ich ja sozusagen schon von ihm gekauft habe") von ihm bekomme, oder würde es darum gehen, dass er mir die Gebühr von 25€ übergeben müsse?

Und was würdet ihr da so empfehlen zu machen? Weil es ärgert mich persönlich schon sehr, dass ich Geld und alles schon überwiesen hatte und Angebot etc. angenommen wurde, aber ohne jeglichen Grund dann der Kauf abgebrochen wurde.

Dankeschön aber schonmal für alle Antworten soweit!

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BMT216A  17.07.2023, 19:07
@polski02
Das bedeutet, wenn ich über einen Anwalt da ran gehen würde, würde es darum gehen, dass ich das Handy ("welcehs ich ja sozusagen schon von ihm gekauft habe") von ihm bekomme, oder würde es darum gehen, dass er mir die Gebühr von 25€ übergeben müsse?

Das könntest Du beides verlangen.

Und was würdet ihr da so empfehlen zu machen?

Es bleiben lassen, das Risiko auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben wäre mir zu hoch.

Weil es ärgert mich persönlich schon sehr, dass ich Geld und alles schon überwiesen hatte und Angebot etc. angenommen wurde, aber ohne jeglichen Grund dann der Kauf abgebrochen wurde.

Klar ist das ärgerlich.

Ich würde mich an OPP wenden, denen den Fall schildern und sehen, dass ich zumindest von denen die Käuferschutzgebühren zurückbekommen würde, einen Versuch ist es wert.

Klicken: onlinepaymentplatform.com/de/support/ebay-kleinanzeigen

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