Kleinanzeigen ich wurde gemeldet?

3 Antworten

Du hast einen gültigen Kaufvertrag mit Käufer 1 geschlossen und bist verpflichtet ihm die Ware zu schicken. Wenn Du das Produkt nicht ein zweites Mal hast, musst Du es besorgen oder dem Köufer 1 Schadensersatz zahlen, falls er es nur teurer bekommt.

DerBayer80  01.10.2023, 21:34

Da aber Käufer 1 nicht pünktlich bezahlt hat, wäre der Kaufvertrag ggf hinfällig

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M111evo  01.10.2023, 21:40
@DerBayer80
Da aber Käufer 1 nicht pünktlich bezahlt hat, wäre der Kaufvertrag ggf hinfällig

Nicht ohne ordentliche Fristsetzung samt Ankündigung von Folgen, die es hier mit Sicherheit nicht gab.

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KuarThePirat  01.10.2023, 22:19
@DerBayer80

Bis zu 3 Tage ist ja allein die maximale Banklaufzeit. Etwas mehr Zeit sollte man dem Käufer schon zugestehen. Und dann wäre ne Fristsetzung und ausdrücklich Rücktritt der richtige Weg.

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xiCorexx 
Fragesteller
 01.10.2023, 21:35

Und wer versichert mir das Käufer 1 nicht eine Masche hat und somit leute ausnutzt? Mit genau dem was du sagst?

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mchawk777  01.10.2023, 22:20
@xiCorexx

Wenn Du dem Portal, über das Du handeln willst, von der Handhabung her nicht vertraust, warum nutzt Du es dann?

Wie KuarThePirat sagt: Du hast jetzt 2 gültige Kaufverträge - solange Du bezüglich Zahlung niemanden in Verzug setzt - was in Anbetracht normaler Banklaufzeiten in Deinem Fall schwer zu begründen sein dürfte - kannste auch nicht mit "Käufer 1 hat nicht pünktlich gezahlt" kommen.

Oder anders: Du zahlst hier den Preis für Deine eigene Ungeduld. 🤷‍♂️

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xiCorexx 
Fragesteller
 01.10.2023, 22:28
@mchawk777

Naja, dass mit den normalen Banklaufzeiten muss ich jetzt einmal bei dir bemängeln. Man kann mit Echtzeit überweisen was K2 getan hat.

Ich weiß dass ich dem nun nachkommen muss und hab ihn zwei Lösungen angeboten, dass ich ihm 1. mehr überweise damit er ein gleichwertigen Artikel erhält

oder 2. ich ihm Ersatz besorge und direkt zu ihm liefern lasse.

ich weiß es ist mein Fehler allerdings gehe ich bei Überweisungen mittlerweile von Echtzeit aus..

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xiCorexx 
Fragesteller
 01.10.2023, 22:29
@xiCorexx

Aber eine Anzeige muss ich in der Regel nicht befürchten oder? Er muss doch den Vorschlag nachgehen. Bzw wenn ich ihm Ersatz zukommen lasse

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mchawk777  01.10.2023, 22:31
@xiCorexx
Naja, dass mit den normalen Banklaufzeiten muss ich jetzt einmal bei dir bemängeln. Man kann mit Echtzeit überweisen was K2 getan hat.

Echtzeitüberweisungen gehen nicht bei allen Banken.

Abgesehen davon ist es äußerst schlechter Stil am Donnerstag die Bankdaten zu versenden, Freitags die Zahlung zu erwarten.
Aber hey: Es ist ja DEINE Kundeschaft, die Du Dir vergraulst. Du machst das seeeeehr gut! 👍

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KuarThePirat  01.10.2023, 22:55
@xiCorexx

Nein, eine Anzeige hast Du nicht zu befürchten. Ich finde deine beiden Vorschläge fair und es wäre seltsam, wenn der Käufer sich darauf nicht einlässt.

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xiCorexx 
Fragesteller
 01.10.2023, 23:09
@KuarThePirat

Was mach ich denn wenn er gar nicht drauf reagiert? Das Geld dann zurück überweisen?

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KuarThePirat  02.10.2023, 09:31
@xiCorexx

Du schreibst ihm, "Lieber Herr Sowieso, ich möchte mich nochmals vielmals entschuldigen, dass ich hier vorschnell gehandelt habe. Ich biete Ihnen zur gütlichen Lösung wie gesagt folgende Vorschläge an: Ich überweise Ihnen 60 € und Sie besorgen sich den Artikel anderweitig und wir lösen den Kaufvertrag hiermit auf. Ich besorge Ihnen einen gleichwertigen Artikeln und sende diesen baldmöglichst zu ohne weitere Kosten für Sie. Bitte entscheiden Sie sich binnen einer Woche. Ich erwarte ihre Antwort bis zum 09.10.2023."

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xiCorexx 
Fragesteller
 02.10.2023, 10:07
@KuarThePirat

Ich danke dir vielmals! Hab ihm das jetzt so geschickt. Keine Ahnung ob er Kleinanzeigen auf dem Handy hat aber er reagiert echt bisher so null. Oder ob er mich blockiert hat? Ich weiß es nicht. Wäre ungünstig

nochmals danke an dich!

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was droht mir nun mit seiner Meldung?

Ganz einfach:

Mir ist es absolut schleierhaft, warum fast jeder Kleinanzeigen für einen rechtsfreien Raum hält:

Nein, da entsteht kein Kaufvertrag!

Nein, ein Kaufvertrag muss immer schriftlich geschlossen werden!

usw, usw.

Große Irrtümer, die extrem teuer werden können...

Auch hier werden nämlich rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB geschlossen.

Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag

Klicken: Kaufvertrag bei Kleinanzeigen

Klicken: Mündlicher Kaufvertrag: Rechtskräftig oder nicht?

Und diesen Kaufvertrag könnte der Käufer auch ganz leicht einklagen, selbstverständlich zu Deinen Lasten.

xiCorexx 
Fragesteller
 01.10.2023, 21:44

Ist das nicht immer eine Frage der Summe worum es sich handelt? Es geht um 55€

ich hab ihn Lösungen vorgeschlagen, wie dass ich ihm 60€ zurück überweisen könnte oder ein Ersatz besorge

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Gespenstchen  01.10.2023, 21:46
@xiCorexx

Nein, ist es nicht. Egal ob 1 € oder 5000 €.
Vertrag ist Vertrag und Kleinanzeigen ist für Kinder kein Spielplatz.

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M111evo  01.10.2023, 21:46
@xiCorexx

Nein, die Summe ist völlig irrelevant, da es hier nicht um Strafrecht, sondern um Zivilrecht geht.

Und sowas übernimmt im Zweifel jeder Anwalt mit Kusshand, weil er einen Prozess zu 100% gewinnen würde.

Und Du zahlst anschließend ein Vielfaches der 55 €, überleg Dir also gut, was Du jetzt tust.

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M111evo  01.10.2023, 21:50
@xiCorexx
...oder ein Ersatz besorge

Das wäre z.B. eine Lösung, die er akzeptieren müsste.

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xiCorexx 
Fragesteller
 01.10.2023, 21:50
@M111evo

Wie gesagt, ich bin sachlich gewesen und hab ihm vorgeschlagen dass ich 60€ überweise als Entschädigung oder dass ich ihm ein Ersatzgerät zukommen lasse was ich besorge.

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M111evo  01.10.2023, 21:51
@xiCorexx
...oder dass ich ihm ein Ersatzgerät zukommen lasse was ich besorge.

Wie oben geschrieben, das wäre z.B. eine Lösung, die er akzeptieren müsste.

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xiCorexx 
Fragesteller
 01.10.2023, 21:53
@M111evo

Oh okay hab das überlesen, sorry! Müsste oder muss?

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M111evo  01.10.2023, 21:54
@xiCorexx

Muss, sofern der Artikel gleichwertig mit dem von ihm gekauften ist, Du erfüllst ja damit Deinen Teil des Kaufvertrages.

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Wenn Käufer 1 es drauf ankommen lässt kannst du ihm die Summe gleich zweimal überweisen um den Schaden auszugleichen. Ihr habt nen gültigen Vertrag, du hast ihm offenbar keine Frist gesetzt zu zahlen oder ihn anderweitig vorher informiert das du den Handel abbrechen willst.