Kleinanzeigen Betrug anzeigen?

3 Antworten

Die Verkäuferin hat einen Mantel eines bestimmten Herstellers angeboten. Den hat sie bisher nicht geliefert.

Ob sie von der Fälschung wusste oder nicht ist irrelevant.

Du forderst sie schriftlich und nachweisbar (also per Einschreiben aber ohne Rückschein) zur Nachbesserung gem § 437 BGB auf und setzt eine Frist von 14 Tagen (genaues Datum angeben).

Heißt, sie muss einen original Mantel liefern. Das wird sie nicht können.

Alternativ kannst Du ihr ja evtl anbieten, vom Kauf zurück zu treten, wenn sie den Kaufpreis plus alle Dir entstandenen Kosten erstattet, und Dir einen bezahlten Versandschein zusendet.

Viel mehr wirst Du wohl nicht rausholen können, ohne Gefahr zu laufen, viel Geld zu investieren (Anwalt) aber am Schluss doch nichts zu bekommen.

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emk024 
Fragesteller
 16.11.2022, 21:48

Habe ihr bereits angeboten dass ich ihr den Mantel gegen Rückerstattung zurückschicke, darauf ist sie allerdings nicht eingegangen, scheint also für sie nicht in frage zu kommen

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Sehr spezielle Frage.
Wahrscheinlich musst du dich bei einer Beratungsstelle der Polizei erkundigen, um dich nicht als Besitzerin von gefälschten Artikeln selbst strafbar zu machen.

https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/

https://www.polizei.hamburg/kriminalpolizeiliche-beratung/

VictorVector  16.11.2022, 20:23

Der Kauf und Besitz von Plagiaten als Privatperson ist nicht verboten.

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schieberegler  16.11.2022, 20:27
@VictorVector

Soll ich nun dir glauben, oder dieser Rechtsanwältin?

Wer Marken fälscht oder Plagiate verkauft, macht sich strafbar – hohe Geldstrafen und in besonders schweren Fällen Freiheitsentzug können die Folge sein. Wer sich nur eine gefälschte Handtasche oder Luxus-Sonnenbrille aus dem Urlaub mitbringt, braucht beim Zoll nicht mit einer Strafe wegen Markenfälschung rechnen.
https://www.advocado.de/ratgeber/markenrecht/markenschutz/markenfaelschung-und-die-konsequenzen.html

Ahh , moment. ich sehe gerade du meinst nur den Kauf und Besitz.

Danke für deinen Hinweis.

Ich hatte "Ver"Kauf und Besitz gelesen, weil Kauf und Besitz dasselbe sind ;)

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VictorVector  16.11.2022, 20:31
@schieberegler
 weil Kauf und Besitz dasselbe sind 

Nö. Wenn du etwas kaufst, dann bist du der Eigentümer, aber noch lange nicht der Besitzer, wenn du es zum Beispiel jemand anderes "leihst".

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schieberegler  16.11.2022, 20:34
@VictorVector

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt geht es um eine Sache, auf die du nach dem Kauf zugreifen kannst. Das ist ein Merkmal für Besitz. Dass du durch den Kauf auch Eigentümer bist, ändert es nicht. Natürlich kannst du dein Eigentum verleihen und vermieten. Das ist dann aber ein anderer Zeitpunkt und du musst dazu die Sache aus deinem Besitz hergeben.

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VictorVector  16.11.2022, 20:37
@schieberegler

Meine Kommentar auf deine Antwort war allgemeingehalten ... genauso wie der weitere Kommentar.

Bitte verstehe das Geschriebene, und versuch es nicht zu verdrehen, nur weil man dich darauf hinweist, dass das was du schriebst nicht ganz korrekt war.

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schieberegler  16.11.2022, 20:42
@VictorVector
Meine Kommentar auf deine Antwort war allgemeingehalten ... genauso wie der weitere Kommentar.

Dein Problem. Der Sachverhalt der Fragestellerin ist eben nicht so allgemein und dein Antwort habe ich auf den Sachverhalt bezogen. Wenn du das nicht akzeptieren kannst, lass es.

Im Übrigen habe ich mich für deinen Hinweis bedankt und geantwortet:
"Danke für deinen Hinweis.
Ich hatte "Ver"Kauf und Besitz gelesen, weil Kauf und Besitz dasselbe sind ;)"

Wenn du auch diesen höflichen Kommentar nicht akzeptieren kannst, lass es . Aber nerv nicht bis zum St. Nimmerleinstag :)

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schieberegler  16.11.2022, 20:49
@VictorVector

"Als es ankam stellte ich an mehreren Faktoren fest, dass die Jacke gefälscht ist"

Ein Merkmal von Besitz.

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Wenn ich mir die NEU-Preise dieser Marke anschaue, so liegen die alle weit über 500 €.

Da stellt sich mir dann die Frage, wieso du meinst, du würdest für läppische 140 € dann einen solchen Mantel bekommen, selbst wenn er gebraucht ist.

Sei es drum ... du müsstest der Dame nun beweisen, dass sie wissentlich ein Plagiat verkauft hat, was du nicht kannst.

Du kannst sie natürlich dennoch anzeigen, aber davon bekommst du dein Geld auch nicht wieder.

Geld müsstest du dann also auf Zivilrechtlichem Wege einklagen. Und da muss man dann sehen, ob es die Sache überhaupt wert ist.

emk024 
Fragesteller
 16.11.2022, 21:49

Gebrauchte Mäntel kann man bei Kleinanzeigen häufig unter 200€ kaufen. Habe bereits ein anderes Modell original für 80€ bekommen können

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