Klage aufgrundvonfehlenden Namen von kindern auf dem grabschmuck?

4 Antworten

Dann dürfen die Kinder selber Grabschmuck organisieren.

Haben die Kinder sich am Schmuck beteiligt und haben Mutter und Kinder einen (mündlichen) Vertrag abgeschlossen, dass die Kinder erwähnt werden? Nein?

Der, der es bestellt und bezahlt bestimmt, was drauf steht.

Dann: nein, da kann man nicht klagen, nur weil man selber geistig noch im Kindergarten ist.

...wer den Bus fährt, bestimmt die Reise-Route .

Und wer etwas kauft / in Auftrag gibt bestimmt die Farbe oder was drauf stehen soll.

Ja selbstverständlich.

Ab zum Gericht und dies im Eilverfahren klären.

Mal im Ernst:

Wie kommt man denn auch solch Idee andere dafür zu verklagen, weil sich nicht die gesamte Verwandtschaft auf das Band haben aufführen lassen?

Wie wäre es mit: Selbst einen Kranz/ein Gesteck mit den entsprechenden Namen zu organisieren, zu bezahlen und aufs Grab zu legen`?