Kindergeld Unterhalt!?

4 Antworten

Deine Mutter hat also dem Auszug zugestimmt und ihr ist auch bewusst, dass einem Kind mit eigener Wohnung 860 Euro an Unterhalt zustehen inkl. Kindergeld?

Offensichtlich ja nicht...

Du bist offiziell an der neuen Adresse gemeldet?

Geh zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein und damit gehst du zum Anwalt.

Kindergeld kann in der Tat erst ab 18 abgezweigt werden.

Und die Unterhaltsvorschusskasse hast du bereits informiert, dass du dort nicht mehr wohnst? Solltest du schnellstens nach holen! Denn deine Mutter hat überhaupt keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn du nicht bei ihr lebst! Also wird sie das schön zurück zahlen dürfen! Und deinen Vater schreibst du direkt an und klärst ihn auf. Denn mit dem Auszug, dem deine Mutter zugestimmt hat, hat sie auch veränderte Tatsachen geschaffen! Auch wenn du noch Schülerin bist / warst, bist du kein privilegiertes Kind mehr mit eigener Wohnung! Somit hätte der Unterhalt eh neu berechnet werden müssen. Und das muss er ab Ausbildungsbeginn ohnehin!

Lasse das vom Jugendamt berechnen!

Da Du minderjährig bist, bestimmt Deine Mutter über den zur Verfügung stehenden Uterhalt und auch das Kindergeld - wende Dich mit Hilfe des JA an das zuständige Familiengericht.

da hilft nur der Gang zu einem Anwalt, du kannst dir beim Amtsgericht einen Beratungschein holen, dann kostet es nichts.

sie verweist dich an dein kinderzimmer und ist durch mit dir. warum bittest du papi nicht, den unterhalt an dich zu überweisen und lässt das kindergeld umleiten?

Hmmmmm427 
Fragesteller
 29.07.2021, 13:43

laut Unterhaltskasse geht das umleiten nur mit Zustimmung meiner Mutter (die ich von ihr nicht bekomme) und Kindergeld geht nur wenn ich 18 bin laut Familien Kasse.

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lance837  29.07.2021, 13:52
@Hmmmmm427

hat deine mutter deinem umzug zugestimmt? wie lange ist das her?

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Hmmmmm427 
Fragesteller
 29.07.2021, 14:00
@lance837

3 Monate ist das her in diesen 3 Monaten habe ich auch kein Geld erhalten was aber nicht länger geht. Das Geld steht ja dem Kind zu also mir zum Leben

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lance837  29.07.2021, 14:02
@Hmmmmm427

richtig. wende dich an deinen vater und teile ihm mit, dass du nicht mehr bei deiner mutter wohnst und der unterhalt auf konto xy gezahlt werden möchte - also deins. dem kindergeldamt teilst du mit, dass du nicht mehr bei deinen eltern lebst. gib das ansonsten weiter an einen anwalt für familienrecht und forder deine mutter auf ihre einkommensunterlagen offen zu legen, da nun beide eltern unterhaltspflichtig sind.

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