Kindergeld, Teilzeit und Minijob?

2 Antworten

Hi tormin,

beim Kindergeldanspruch spielt das Einkommen bereits seit 2012 überhaupt keine Rolle mehr ;-)

Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

Darf ich 130 Stunden in Teilzeit arbeiten und DAZU noch einen Minijob haben der etwa 40 Stunden beansprucht?

Klar darfst du das; du solltest nur beim Minijob auf die Entrichtung der 2% Pauschalsteuer durch deinen Minijob-Arbeitgeber achten, dann mußt du diesen Minijoblohn nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben und du wirst nicht in die Looser-Lohnsteuerklasse 6 verdonnert (hier wäre ab dem ersten Euro Hinzuverdienst Lohnsteuer fällig): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

Somit hast du als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand, insgesamt also weit über 10.000€ einkommensteuerfrei für deinen Teilzeitjob ;-)

Gruß siola55

PS: Lohnsteuer für deine Teilzeittätigkeit als Single in Lohnst.klasse 1 wird dir erst ab ca. 1.060€ mtl. Bruttolohn einbehalten!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kindergelt bis 18   Ausnahmen länger (googeln)

bekommen deine Eltern

du kannst arbeiten, egal wie sich deine Gehalt/ deine Gehälter zusammensetzten, aber du wirst eben wie jeder Steuern, Sozialabgaben etc. zahlen müssen, nä. Jahr = Lohnsteuerausgleich machen

und wenn was geregelt ist = Sicherheit, man weiß was Sache ist , manchmal etwas lästig, aber = Klarheit,  mit verrückt kannst du im Ausland Erfahrungen machen ( Bakschisch, Beziehungen = Vitamin B genannt,  empfehle dir Spanien , Italien...)