Unterschied zwischen minijob und teilzeit?

1 Antwort

Der Hauptunterschied ist wohl, dass sich der Teilzeitjob vom Vollzeitjob nur in der der kürzeren Arbeitszeit angepassten Entlohnung unterscheidet. Ansonsten hast du bei Teilzeit aber prinzipiell die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Vollzeit, d.h. du erwirbst über fällige SV-Ausgaben auch einen, wenn auch geringen, Rentenanspruch.

Beim Minijob wird dir zwar so gut wie nichts vom brutto abgezogen, dafür erwirbst du meit keine Rentensprüche und profitierts auch nicht von Kündigungsschutzgesetzen o.ä., weil für Minijobber vieles nicht gilt, was für Normalbeschäftigte gilt.

Siehe z.B. Corona-Hilfen, die hat kein Minijobler bekommen. Auch gibt es da keine Kurzarbeitergeldregeln, Arbeitslosengeld etc. und selbst Kündigungsschutz ist nicht existent. Ursprünglich waren solche Beschäftigungen ja auch mal nur für Leute gedacht, die sich quasi nur ein Taschengeld verdienen wollten und nicht ihren Lebensunterhalt.