Kieferchirurg bricht mit Werkzeug versehentlich anderen gesunden Zahn, was tun?

4 Antworten

Bei mir noch schlimmer: Beim Ziehen des Zahns 37 (der wohl fälschlicherweise als 38 bezeichnet wurde und auch wurzelbehandelt hätte werden können) hat der Kieferchirurg im Februar dieses Jahres die Füllung des Zahn 36 (die schon seit 3 Jahren gut hielt!) gebrochen. Und niemand haftet dafür. Vor allem da der Zahn 36 wegen schlechtem Röntgenbild schon damals als nicht erhaltungswürdig galt, obwohl er die drei Jahre nie Probleme gemacht hatte und auch jetzt nicht macht. Dieser Kieferchirurg hatte von Anfang an auch auf diesen Zahn 36 abgesehen und war sehr aufdringlich. Ich habe mir diesen Zahn 36 auch jetzt nicht entfernen lassen, aber Zahnärzte können wegen ihren "Richtlinien" keine neue Füllung statt der geschädigten in einen Zahn rein stecken, in dem die Wurzel nicht in Ordnung sei. Ich habe den Zahn mit Sekundenkleber gefühlt, aber er fällt gefühlt jeden Monat wieder raus, also klebe ich jedes Mal neu... schlimm. Zu diesem "Spezialisten" (der die Füllung von 36 gebrochen hat, vielleicht sogar absichtlich) gehe ich nie wieder. Man fühlt sich dem Willkür ausgeliefert, wenn man kein Anwalt ist und wenig Geld hat.

  1. Dokumentation: Dokumentieren Sie den Vorfall und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen auf. Dies kann hilfreich sein, wenn Sie eine Beschwerde einreichen oder rechtliche Schritte einleiten möchten.

Es ist wichtig zu beachten, dass Fehler passieren können, auch in der Zahnmedizin. Ihr Zahnarzt sollte bereit sein, den Fehler zu korrigieren oder Sie an einen Spezialisten zu überweisen, der dies tun kann. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Zahnarzt nicht angemessen auf den Fehler reagiert, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Zahnärztekammer einreichen. In einigen Fällen können Sie auch rechtliche Schritte einleiten. Es könnte hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren, um Ihre Optionen zu besprechen.

Mamue1968  09.05.2024, 13:07
Sehr geehrter Dr. [Name des Kieferchirurgen],

ich hoffe, diese Nachricht erreicht Sie gut. Ich schreibe Ihnen in Bezug auf eine kürzlich durchgeführte Behandlung in Ihrer Praxis, bei der leider ein gesunder Zahn beschädigt wurde.

Während des Eingriffs am Zahn Nr. 16 wurde versehentlich der benachbarte Zahn Nr. 15 beschädigt. Dies wurde mir erst nach der Behandlung bewusst und ich habe es sofort bei meinem regulären Zahnarzt überprüfen lassen. Sie bestätigte, dass eine Füllung oder eine andere Behandlung notwendig ist, um den beschädigten Zahn zu reparieren.

Da dieser Schaden während der Behandlung in Ihrer Praxis entstanden ist, bitte ich Sie, die Kosten für die notwendige Behandlung zu übernehmen. Ich glaube, dass dies eine faire Lösung wäre, da der Schaden unabsichtlich und unvorhersehbar war.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit in dieser Angelegenheit.
1

Ich würde einfach in der Praxis anrufen und den Sachverhalt erklären. Wenn dir am Telefon nicht geholfen werden kann, dann mach einen Termin und rede persönlich mit dem Arzt.

Ich würde ZUERST bei der Krankenkasse anrufen und mich beraten lassen. Eigentlich müssen die das bezahlen und sich gegebenfalls das Geld von der Versicherung deines Kieferorthopäden zurückholen. Wenn die sich querstellen, ist das ein Fall für einen Rechtsanwalt.