Kennt ihr islamische Gelehrte, die nicht meinen, dass man dem Dieb die Hand amputieren soll?

4 Antworten

Ich weiß zumindest, dass folgende Bedingungen erfüllt sein sollten:

1. **Eindeutiger Nachweis des Diebstahls**: Die Tat muss zweifelsfrei bewiesen sein, entweder durch das Geständnis des Diebes (das viermal wiederholt werden muss) oder durch das Zeugnis von zwei vertrauenswürdigen Zeugen.

2. **Erheblicher Wert des gestohlenen Gutes**: Der Wert des gestohlenen Gegenstands muss einen bestimmten Mindestwert (Nisab) überschreiten, der je nach Rechtsschule variieren kann.

3. **Schutz des gestohlenen Gutes**: Das gestohlene Gut muss aus einem gesicherten oder verschlossenen Bereich entwendet worden sein, was zeigt, dass es sich um einen vorsätzlichen Einbruch handelt.

4. **Mündigkeit und geistige Gesundheit**: Der Dieb muss zum Zeitpunkt der Tat mündig (baligh) und geistig gesund sein, um für seine Handlungen verantwortlich gemacht zu werden.

5. **Keine Notlage**: Der Diebstahl darf nicht aus extremer Not oder Hunger erfolgt sein. Die Notwendigkeit des Lebensunterhalts kann eine Rolle bei der Beurteilung der Tat spielen.

6. **Freiwilligkeit**: Die Tat muss freiwillig begangen worden sein, ohne Zwang oder ernsthafte Bedrohung.

7. **Erste Straftat**: In einigen Rechtsschulen wird die Strafe möglicherweise nicht angewendet, wenn es sich um das erste Vergehen der Person handelt oder wenn zwischen ihren Taten eine lange Zeitspanne liegt.

Umar ibn Khattab, der zweite Kalif nach dem Propheten Muhammad zum Beispiel setzte die Strafe des Handabhackens für Diebstahl während einer Zeit von Not und Hunger komplett aus . Er erkannte, dass unter solchen extremen Bedingungen Menschen aus reiner Verzweiflung zu stehlen gezwungen sein könnten. Aus Barmherzigkeit und mit dem Verständnis, dass Gerechtigkeit flexibel den sozialen Bedingungen angepasst werden muss, entschied Umar, dass die Anwendung dieser strengen Strafe in solchen Zeiten ungerecht wäre.


daciafelix  25.05.2024, 21:02

Diese Islam-Wissenschaftler sind aber offenbar nicht mündig und geistig gesund

0

Nicht persönlich, aber ich kenne welche aus dem Internet. Islamrechtlich handelt es sich um Kuffar, also Ungläubige, welche die Worte der Sharia ablehnen oder sich nicht dazu positionieren, damit ihre Gemeinde nicht vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Keiner von den großen Rechtsschulen, klar. Jedoch wird die Hand nicht immer amputiert, es gibt ein paar Bedingungen. So darf der Dieb wegen Armut oder Not klauen, ohne dass ihm die Hand amputiert wird. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn der Arbeitgeber ihm den Lohn zurückhält, so dass derjenige sich seinen Lohn holt.

In dem Buch Die Scharia von Christine Schirrmacher steht zudem, dass die hanbalitische Rechtsschule den "Rechtskniff" kennt, dass der Dieb schwört, das gestohlene Gut gehöre ihm, damit er der Amputation entgehen kann.


IslamSatireQ  10.02.2024, 01:18
„Rechtskniff“

Ist das nicht einfach unschuldig zu plädieren? Warum diese Bezeichnung? Klingt so als würde man die islamischen Regeln nicht durchdacht /löchrig darstellen

0

Nein, ich kennen nicht einen islamischen Gelehrten, aber es gibt sie bestimmt zu Hauf.