Kennenlernen während ramadan?

3 Antworten

Sowas, wie du es beschreibst gibt es nicht im Islam. Solche Dinge darf man schon gar nicht im Ramadan tun, da im Ramadan die Sünden noch viel schwerer wiegen.

Mann und Frau (Junge und Mädchen) dürfen im Islam keinerlei außerehelichen Beziehungen haben. Nur für Eheschließung gibt ihnen die Rechte von Ehemann und Ehefrau.

Flirten gibt es nicht. Beide dürfen sich nicht treffen und keinen Kontakt miteinander haben.

Wenn ein Muslim eine Muslima heiraten möchte, muss er zu ihren Eltern gehen und um ihre Hand anhalten. Ohne Einverständnis eines Walis, meisten der Vater der Muslima oder ein Stellvertreter, darf keine Eheschließung stattfinden.

Bekommt er die Zustimmung, darf er im Beisein der Eltern oder des Walis mit der Muslima reden und bei wirklich ernsten Absichten darf der Muslim dann die Muslima sogar kurz ohne Kopftuch ansehen.

Sie können sich auch einige Male treffen, wenn der Wali dabei ist, um sich besser kennenzulernen und um die Hochzeit zu planen.

Auch dann dürfen sie sich noch nicht alleine treffen, geschweige denn noch ganz andere Dinge. Wenn sie sich texten wollen, dann geht es auch nur mit Wali. Am besten über eine Whtasapp- Gruppe, wo der Wali mitlesen kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Theoretisch dürftet ihr das, denn beim Kennenlernen (und allgemein vor der Ehe) würdet ihr ja nichts tun, was ihr sowieso nicht dürft.

Was man aber allgemein beim Kennenlernen tun und nicht un darf, ist natürlich eine andere Frage - mit Meinungsverschiedenheiten und Unklarheiten.

NiAlaykum salam wa rahmatullah wa barakatuh

Frage

ist es für muslimische Verlobte gestattet, zu telefonieren und/oder zu chatten?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

Und nun zur Frage:

Wenn zwischen einem Mann und einer Frau eine Verlobung besteht, die Eheschließung jedoch noch nicht stattgefunden hat, so ist die Frau nach wie vor eine ihm fremde Frau. Fremd in dem Sinne, dass beide sich nur in Anwesenheit eines zur Ehe verbotenen männlichen Verwandten (Mahram) sehen dürfen.

 Gegen eine Unterhaltung zwischen Verlobten ist nichts einzuwenden, sofern dies notwendig ist und alle Formen der Umgarnungen und Schmeicheleien unterlassen werden. Diese Regel gilt für jedermann, ob verlobt oder nicht.

 Was eine Unterhaltung mit der Verlobten am Telefon oder im Chat angeht, so ist dies nach Möglichkeit zu umgehen, indem man die Angehörigen der Verlobten - wie zum Beispiel ihren Vater oder Ihren Bruder - anspricht, um eventuelle Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Sollte es dennoch zu einem Gespräch mit der Verlobten am Telefon oder im Chat kommen, so sollte man wie bereits oben erwähnt alle Formen der Umgarnungen und Schmeicheleien unterlassen.

 Wir betonen noch einmal, dass es sich bei den Verlobten noch nicht um Ehepartner handelt und dass sich die beiden, Gott bewahre, möglicherweise wieder trennen, wenn sie sich in einigen Dingen nicht einigen können.

 Und Allâh weiß es am besten!

Also, wenn sowas schon für Verlobte gilt, dann sicherlich noch mehr für Nicht-Verlobte.