Keine Lohnfortzahlung für Pflege-Azubis?
Hi, ich bin Altenpflege-Azubine mit 1 1/2 Jährigen Tochter.
Diese war letztens krank und mir wurde Geld vom Gehalt abgezogen und ich wurde auf das niedriger ausfallende Kinderkrankengeld verwiesen.
Nun weiß ich aber, dass Auszubildende laut BBiG Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung haben, auch wenn das Kind krank ist.
Und nun das, was mich total verärgert. Für Altenpflege Auszubildende gilt das Berufsbildungsgesetz natürlich nicht und im Altenpflegesetz ist diese 6 wöchige Lohnfortzahlung (soweit mir bekannt) nicht verankert. Damit werden Pflege-Auszubildende gegenüber Azubis in anderen Bereichen wieder einmal schlechter gestellt.
Kann das denn sein? Das ist doch extrem benachteiligend.
Gibt es noch jemanden der das selbe Problem hat? Kann man gegen sowas rechtlich vorgehen, es einklagen?
2 Antworten
Das hat mit Deinem Beruf nur bedingt zu tun.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eines Familienangehörigen kann durch Vertrag ausgeschlossen werden.
In diesem Fall tritt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.
Das ist gesetzlich so geregelt und legal.
Die 6-wöchige-Lohnfortzahlung hat einen anderen gesetzlichen Hintergrund und ist in Deiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit begründet.
Siehe auch hier
Wenn es keine Ausbildung nach dem BBiG ist, dann gelten die Bestimmungen des BBiG auch nicht.
... sondern alle anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.. Und damit ...
Einen Anspruch den man geltend machen will, muss begründet sein. Dazu ist das zutreffende Gesetz oder der (Arbeits)vertrag die Grundlage.
Jo, das ist mir schon klar. Das war auch nicht die Frage was dann gilt. Sondern ob man gegen diese eben Benachteiligung von Pflege Azubis in diesem Sinne rechtlich vorgehen kann.
Es gibt die Vertragsfreiheit. Innerhalb des Pflegebereiches ist keine Benachteiligung zu erkennen. Zumal die Entgeltfortzahlung ja durch Vertrag ausgeschlossen werden kann.
... und das ist unabhängig des Pflegebereiches.
Das hat nichts mit Wünschen zutun. Es kann nicht sein, dass alle Ausbildungsberufe die unters BBiG fallen in dem Punkt besser dargestellt sind, als die die zB unters AltPflG fallen. Nur weil es bisher so war, muss man es ja nicht für immer so hinnehmen. Ich weiß nur nicht genau wie man gegen solche Benachteiligung vorgehen kann.
Birnen sind keine Äpfel.
Ausbildung außerhalb des BBiG sind keine BBiG Ausbildungen.
Du kannst ja versuchen den Weg einer Verfassungsklage zu gehen.
Und nochma, die Entgeltfortzahlung laut BBiG kann NICHT abbendungen werden.
Das geschieht ja auch nicht. Das ist Dein Irrtum.
Gesetze die nicht anzuwenden sind, werden auch nicht abbedungen. Sie sind einfach keine zutreffende Rechtsgrundlage.
Naja, ich denke ich lass mich mal von nem Anwalt der sich auskennt beraten. Solche unfairen Gesetze gehen ja nur durch, eben weil keiner den Mund aufmacht und was dagegen tut ^^
Ich kann keinen Grund erkennen, warum das EntgFG bei dir nicht gelten sollte.
vielleicht deswegen ?
Der §19 des BBiG das für Azubis gilt, kann NICHT ausgeschlossen werden. Im Gegensatz zum Anspruch auf Lohnfortzahlung nach BBG, das ausgeschlossen werden kann. Nur gilt das BBiG nicht für Pflege-Azubis, da hier das Altenpflegegesetz greift. In dem dieser §19 aus dem BBiG so nicht verankert ist. Das ist ja mein Problem.