Kaution einbehalten?

3 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

In einem Anbau im Keller kann man letztlich Schimmel im Winter nur vermeiden, wenn man ausreichend heizt. Da das Dein Vermieter unterbunden hat, wie auch immer, ist er selbst an dem Schimmelschaden schuld.

Du hattest einen mündlichen Mietvertrag und für die Kaution hoffentlich eine schriftliche Quittung.

Die Idee mit der Haftpflichtversicherung ist gar nicht so schlecht. Melde das ruhig, teile denen mit, was Du hier auch geschrieben hast und dann wird diese dem Vermieter begründen, warum sie den Schadensersatz nicht bezahlt. Was die Versicherung nicht bezahlt, musst Du auch nicht bezahlen.

Falls der Vermieter weiterhin die Kaution einbehält, verklagst Du ihn auf Rückzahlung.

Nein, natürlih nicht, das ist Betrug gegen die Versicherung und gegen dich.

Ja, kann er, das hast du ja schon festgestellt.

Allerdings ist die Begründung mehr als zweifelhaft.

Ich würde das nicht hinnehmen. Du hast die Möglichkeit dir Hilfe zu holen, Z. B. mit einem Mieterverein oder einen Anwalt.