Kaution einbehalten?
Ich habe für 6 Monate in einem Haus ein Zimmer mit eigenen Bad zwischengemietet. Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht. Nun habe ich den Schlüssel abgegeben und der Vermieter möchte die Kaution einbehalten und über meine Haftpflichtversicherung einen Schimmelschaden decken lassen.
Der Schaden ist an den Innenrollos. Da sind ein paar feuchte Flecken, sowie oben in der Ecke an der Wand.
Das Problem ist das das Zimmer in einem abgetrennten Anbau im Keller war und ich nie heizen durfte. Beim verlassen des Zimmers (für die Arbeit war ich dann den ganzen Tag weg) musste ich die Heizung komplett runterdrehen. Ansonsten nur auf Stufe 2 lassen. Laut Thermometer war das Zimmer (selbst im Winter) meist auf 15 Grad.
Kann der Vermieter das einfach machen?
3 Antworten
In einem Anbau im Keller kann man letztlich Schimmel im Winter nur vermeiden, wenn man ausreichend heizt. Da das Dein Vermieter unterbunden hat, wie auch immer, ist er selbst an dem Schimmelschaden schuld.
Du hattest einen mündlichen Mietvertrag und für die Kaution hoffentlich eine schriftliche Quittung.
Die Idee mit der Haftpflichtversicherung ist gar nicht so schlecht. Melde das ruhig, teile denen mit, was Du hier auch geschrieben hast und dann wird diese dem Vermieter begründen, warum sie den Schadensersatz nicht bezahlt. Was die Versicherung nicht bezahlt, musst Du auch nicht bezahlen.
Falls der Vermieter weiterhin die Kaution einbehält, verklagst Du ihn auf Rückzahlung.
Nein, natürlih nicht, das ist Betrug gegen die Versicherung und gegen dich.
Ja, kann er, das hast du ja schon festgestellt.
Allerdings ist die Begründung mehr als zweifelhaft.
Ich würde das nicht hinnehmen. Du hast die Möglichkeit dir Hilfe zu holen, Z. B. mit einem Mieterverein oder einen Anwalt.