Kassenbon verlorenAnzahlungweg?

6 Antworten

Normalerweise muss doch aber meines Wissens auch der Laden ein Nachweis haben, oder?

Klar hat der Laden einen Nachweis, bzw. eine Buchung über eine Barzahlung.

Es ist nur schwierig, die einem bestimmten Kunden zuzuordnen, behaupten kann ja jeder was.

In diesem Fall ist aber nicht der Laden, sondern Dein Bekannter in der Nachweispflicht, dass er die Anzahlung geleistet hat.

Und passieren kann es ja jedem mal, dass der bon verloren geht oder beispielsweise durch Wasser beschädigt wird.

Klar kann das passieren, aber dann muss man seine Zahlung eben auf irgend eine andere Art und Weise nachweisen.

Das Möbelgeschäft hat einen Vermek darüber das die Möbel angezahlt sind.

Es kann nicht verlangt werden die Anzahlung ein zweites Mal zu bezahlen.


TinaPauli  04.09.2023, 22:43

Das glaubst du doch selbst nicht, wie soll denn irgendeine Buchung einer bestimmten Person zugeordnet werden?

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Vennesla  04.09.2023, 23:14
@TinaPauli

Der Auftag ist im Computer und die Anzahlung ist vermerkt.

Zumindest in dem Möbelhaus in dem ich Möbel kaufe.

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Wenn kein Name auf dem Beleg steht, wird er die Zahlung schon anderweitig glaubhaft machen müssen. Z. B. durch Angabe des exakten Betrages, des Datums und der Uhrzeit,

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Du beobachtest einen Kunden, der eine Ware anzahlt. Anschließend gehst du hin und behauptest, dass DU Ware angezahlt und jetzt abholen willst, nur dummerweise der Bon verloren gegangen ist. Wie soll das Geschäft da richtig handeln?


IwoisKeinName 
Fragesteller
 04.09.2023, 22:46

Es gibt ein kassensystem und alles müsste hinterlegt sein, erst recht Anzahlungen müssten hinterlegt sein. Er hat es vor ein paar Tagen angezahlt und sich auch beraten lassen vom GLEICHEN Mitarbeiter wo er heute war?! Der Mitarbeiter weiß plötzlich von gar nichts hat aber ein paar Tage vorher über 1 Stunde Beratung geleistet. Mein Kollege ist afrikanisch und durch seine sympathische Art auch nicht so leicht zu verwechseln. Außerdem hatten die beiden ein gutes Gespräch zusammen. Alles was mit Bezahlung zutun hat muss dokumentiert sein.

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Still  05.09.2023, 06:44
@IwoisKeinName

Ja, die Bar-Zahlung ist dokumentiert. Mit Karte wäre es ein Beweis. Wie ich in meinem Beispiel schrieb, kann auch ein Krimineller sich als Käufer ausgeben.

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Wir leben im Computerzeitalter, natürlich können sie das sehen.

Entweder betuckt der Laden oder euer Bekannter.