Kassenbon verlorenAnzahlungweg?
Guten Abend, wir waren letzte Woche in einem Möbelhaus wo ein bekannter Möbel angezahlt hat. Er wollte sie heute mit seinem Transportmittel abholen und den Rest bezahlen. Nun ist ihm der Kassenbon verloren gegangen und die Herrschaften dort sagen er müsste es neu bezahlen. Normalerweise muss doch aber meines Wissens auch der Laden ein Nachweis haben, oder? Und passieren kann es ja jedem mal, dass der bon verloren geht oder beispielsweise durch Wasser beschädigt wird.
Wie könnte man nun vorgehen?
Danke im voraus
6 Antworten
Normalerweise muss doch aber meines Wissens auch der Laden ein Nachweis haben, oder?
Klar hat der Laden einen Nachweis, bzw. eine Buchung über eine Barzahlung.
Es ist nur schwierig, die einem bestimmten Kunden zuzuordnen, behaupten kann ja jeder was.
In diesem Fall ist aber nicht der Laden, sondern Dein Bekannter in der Nachweispflicht, dass er die Anzahlung geleistet hat.
Und passieren kann es ja jedem mal, dass der bon verloren geht oder beispielsweise durch Wasser beschädigt wird.
Klar kann das passieren, aber dann muss man seine Zahlung eben auf irgend eine andere Art und Weise nachweisen.
Das Möbelgeschäft hat einen Vermek darüber das die Möbel angezahlt sind.
Es kann nicht verlangt werden die Anzahlung ein zweites Mal zu bezahlen.
Der Auftag ist im Computer und die Anzahlung ist vermerkt.
Zumindest in dem Möbelhaus in dem ich Möbel kaufe.
Wenn kein Name auf dem Beleg steht, wird er die Zahlung schon anderweitig glaubhaft machen müssen. Z. B. durch Angabe des exakten Betrages, des Datums und der Uhrzeit,
Du beobachtest einen Kunden, der eine Ware anzahlt. Anschließend gehst du hin und behauptest, dass DU Ware angezahlt und jetzt abholen willst, nur dummerweise der Bon verloren gegangen ist. Wie soll das Geschäft da richtig handeln?
Es gibt ein kassensystem und alles müsste hinterlegt sein, erst recht Anzahlungen müssten hinterlegt sein. Er hat es vor ein paar Tagen angezahlt und sich auch beraten lassen vom GLEICHEN Mitarbeiter wo er heute war?! Der Mitarbeiter weiß plötzlich von gar nichts hat aber ein paar Tage vorher über 1 Stunde Beratung geleistet. Mein Kollege ist afrikanisch und durch seine sympathische Art auch nicht so leicht zu verwechseln. Außerdem hatten die beiden ein gutes Gespräch zusammen. Alles was mit Bezahlung zutun hat muss dokumentiert sein.
Ja, die Bar-Zahlung ist dokumentiert. Mit Karte wäre es ein Beweis. Wie ich in meinem Beispiel schrieb, kann auch ein Krimineller sich als Käufer ausgeben.
Wir leben im Computerzeitalter, natürlich können sie das sehen.
Entweder betuckt der Laden oder euer Bekannter.
Das glaubst du doch selbst nicht, wie soll denn irgendeine Buchung einer bestimmten Person zugeordnet werden?