Kaputtes Auto gekauft von Privat, was kann ich tun?

6 Antworten

Du hast das Fahrzeug besichtigt und zu dem Zeitpunkt war anscheinend das Problem nicht vorhanden. In deiner Hand ist das Problem erst aufgetreten. Du müsstest beweisen, dass das Problem bereits vorhanden war - kannst du aber nicht.

Es läuft noch auf ihn, habe es noch nicht umgemeldet. Habe ich somit was in der Hand?

Nur weil das Fahrzeug auf seinen Namen angemeldet ist, heißt es nicht, dass du was in der Hand hast. Zudem bist du verpflichtet das Fahrzeug auf dich umzumelden was du offensichtlich noch nicht gemacht hast - theoretisch könnte er gegen dich vorgehen.


Trulla76 
Fragesteller
 20.02.2023, 11:38

Was er mit Sicherheit nicht machen wird, denn da müsste er Kontakt zu mir aufnehmen. Und er weiß ja, dass ich, was den Schaden betrifft, Recht habe.

1
ReiskocherXL  20.02.2023, 12:00
@Trulla76
Was er mit Sicherheit nicht machen wird, denn da müsste er Kontakt zu mir aufnehmen.

Er könnte das Fahrzeug zwangsabmelden und wenn du einen Unfall hast, bist du nicht versichert und musst alles aus deiner eigenen Tasche zahlen.

Und er weiß ja, dass ich, was den Schaden betrifft, Recht habe.

Du glaubst, dass es so ist.

0

Hast du keine Probefahrt gemacht / warst mit dem Wagen vor Kauf in einer Werkstatt (ADAC Gebrauchtwagencheck) ?

Du wirst dem Verkäufer beweisen müssen, dass er von dem Schaden wusste- das ist allerdings kaum wie gar nicht zu beweisen.

Es läuft noch auf ihn, habe es noch nicht umgemeldet.

Du hast das Auto noch nicht umgemeldet ? Wie bist du denn drauf?


Trulla76 
Fragesteller
 20.02.2023, 10:56

Wollte gerne die andere Sache erst noch mit dem Verkäufer klären. Das Auto habe ich erst eine Woche, also alles im grünen Bereich.

0
ReiskocherXL  20.02.2023, 11:02
@Trulla76

Nichts ist im grünen Bereich. Das Auto musst du unverzüglich ummelden.

1
Trulla76 
Fragesteller
 20.02.2023, 11:05
@ReiskocherXL

Welche Konsequenzen gibt es ansonsten? Hab gelesen, innerhalb von 2 Wochen.

0
ReiskocherXL  20.02.2023, 11:12
@Trulla76

Wenn nichts anderes vereinbart innerhalb von einer Woche - 5 Arbeitstage

1
Krawallbotz  20.02.2023, 11:13
@Trulla76

Das Auto-Ummelden muss unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – nach Verkauf bzw. Umzug erfolgen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro.

0

Gekauft wie gesehen, so ist das eben, wenn man ein altes KFZ nicht vor dem Kauf einem Gurachter vorführt. Lerne was daraus! Private Verkäufer sind nicht garantiepflichtig.


Trulla76 
Fragesteller
 20.02.2023, 11:06

Ja, leider. Dankeschön. Wenn man halt zu gutgläubig ist.

0
Rechthaber1966  29.05.2023, 16:18

Du hast Gewährleistung Wissen viele nicht. ausser Verschleißteile wie Bremsen, Reifen, Kuppung etc. Diesen Blödsinn mit gekauft wie gesehen gibt es nicht mehr seid 01.01.2022 . Aber es darf nicht eingefügt seien das ein Haftungsausschluß bresteht. Der müsste extra drin stehen.

0

Ist meiner Mutter und bei vielen Verwandten, die ich kenne auch öfters passiert.

Tja, jetzt ist der Fall eingetreten. Da wirst du erstmal nochmal zur Kasse gebeten. Bevor du aber die Reparatur machen lässt, lass das Fahrzeug nochmal komplett durchchecken. Nicht dass irgendwo noch die böse Überraschung lauert.

In Zukunft lernt man aus Fehlern und beim nächsten Autokauf entweder Autohaus oder hol dir einen ran, der was von Autos versteht.

Du hast grundsätzlich ein Rückgaberecht von 14 Tage was bei dir ja bereits abgelaufen ist. Denke da wird es schwierig das noch zu schaffen.

Das du das Fahrzeug noch nicht abgemeldet hast hilft dir wahrscheinlich wenig, im Gegenteil, du lässt es einen Monat lang noch auf den Vorbesitzer laufen, könnte mir vorstellen das du deswegen noch eher Probleme bekommen kannst.


WECoyote  20.02.2023, 10:52

Es gibt kein 14tägiges Rückgaberecht, nur im Onlinehandel.

0
Steppenwolf926  20.02.2023, 10:55
@WECoyote

Hab das eben mal gegoogelt, laut den Aussagen dort gibt es dieses Recht wohl auch bei Käufen die nicht online getätigt wurden wenn Mängel vorliegen und es sich nicht nur darum handelt das einem Farbe, Form oder sonst etwas nicht gefällt.

Gut, auch Google kann sich irren.

0
BenjaminSisko  20.02.2023, 11:04

Rückgaberecht bei Privatverkäufen? Falsch.

1
Steppenwolf926  20.02.2023, 11:08
@BenjaminSisko

Ob Käufer und Verkäufer ihren Kaufvertrag telefonisch, auf dem Flohmarkt oder über das Internet abschließen, spielt dabei keine Rolle – in allen Fällen sind die Regelungen der §§ 433 BGB anwendbar.

Der Verkäufer hat die Pflicht die Ware in mangelfreien Zustand zu übergeben.

0