Kant's Pflichtbegriff, Guter Wille?
Guten Abend,
ich habe eine Frage zu Kants Moralphilosophie.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat moralisches Handeln 3 Vorraussetzungen:
1.)Guter Wille
2.) Freier Wille
3.Kategorischer Imperativ
Meine Frage bezieht sich nun auf die erste Voraussetzung, den guten Willen.
Er setzt voraus, dass die Handlung alleine aus Pflicht ausgeführt wird, nicht aber aufgrund von Trieben.
Nun verstehe ich aber nicht, was Kant genau mit Pflicht meint:
Kant definiert es selbst so:
"„Pflicht ist die Nothwendigkeit einer Handlung aus Achtung fürs Gesetz."
Daraus folgere ich, dass eine Handlung nur dann einen guten Willen enthält, wenn sie ohne Rücksicht auf Neigungen allein deshalb ausgeführt wird, weil das moralische Gesetz es so vorschreibt.
Nun zu meiner Frage:
Wenn der Mensch A noch keine anderen moralischen Gesetze kennt, dann eine Handlung vornimmt und sich fragt, ob diese Handlung moralisch war, dann ist der erste Punkt, der gute Wille, also das Handeln aus Pflicht.
Wenn aber keine anderen moralischen Gesetze existieren, wie kann der Mensch dann aus Pflicht zur Einhaltung dieser handeln?
Ich hoffe, ihr versteht was ich meine ..........
Liebe Grüße
1 Antwort
Oh super, Kant! Sehr interessant!
Der erste Punkt seiner Moralphilosophie bezieht sich auf den dritten Punkt, den kategorische Imperativ.
Er beschreibt das Gesetz der Moral, also was moralisch ist und was nicht. Hält man sich rein aus Pflicht (aus Achtung vor dem kategorischen Imperativ) an die Moralgesetze, so handelt man rein aus gutem Willen und nur dann hat die Handlung auch einen moralischen Wert.
Ich hoffe ich konnte dir helfen!