Kann mir jemand bei der Aufgabe helfen?

2 Antworten

Punkt 1 entspricht der Definition Kants über den "guten Willen": "Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille." (Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785; 2. Auflage 1786). Erster Abschnitt. Übergang von der gemeinen sittlichen Vernunfterkenntnis zur philosophischen. BA 1 – 2/AA IV, 393)

Punkt 2 verfehlt die Defintions Kants über den guten Willen, weil der Zusatz fehlt: "Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich sei." Es fehlt also die universelle Aussage über den guten Willen.

Punkt 3 verfehlt die Definition Kants über den guten Willen, weil der Zusatz fehlt, dass er ohne Einschränkung für Gut gehalten werden könne, d.h. dass der gute Wille unbedingte Geltung habe.

Für die Entstehung eines bestimmten vornehmlich guten Willens sind die jeweiligen Ursachen zuständig. Um dann diesen in die Tat umzusetzen, braucht es weitere Vorraussetzungen, vor allem die konkreten Mittel. Die Annahme, wo ein Wille ist ist auch ein Weg, ist also oberflächlich. Was wir wollen und was nicht können wir uns nicht selbst aussuchen wie auf dem Jahrmarkt.