Kann meine Mutter ihn anzeigen?
Hey gutefrage Community,
ich brauche einen Rat. Ich m/15 (bald 16) hänge manchmal mit einem Freund ab, der 4 Jahre älter ist. Meine Mutter kann ihn jedoch nicht leiden, nur weil seine Eltern wegen zu häufigem Streit sich getrennt haben. Sie denkt, er wäre deswegen kein guter Umgang. Oder aber es liegt daran, dass er eine andere Hautfarbe hat.
Woher kenne ich ihn: Wir sind vor 4 Jahren umgezogen. Davor war er mit seiner Familie unsere Nachbarn. (Ich kenne ihn also mein ganzes Leben lang)
Ich kann meiner Mutter mit dem schlechten Umgang gar nicht zustimmen. Er ist zwar Raucher aber immer wenn ich da bin lässt er es sein, weil er weiß, dass ich Zigaretten nicht gut finde. Er hat mich sogar schon oft beschützt in Situationen, wo ich zum Beispiel von anderen bedroht wurde. Wenn ich bei ihm bin, zocken wir eigentlich nur, also chillen halt einfach.
Ich habe mich also immer heimlich mit ihm getroffen. Meine Mutter hat es aber manchmal gemerkt, weil ich, trotz dass er nicht in seinem Zimmer raucht, immer mit Rauchgeruch nach Hause komme, wenn ich bei ihm war. Beim letzten Mal, wo sie mich erwischt hat, hat sie mir gedroht, sie würde ihn anzeigen, wenn ich weiterhin zu ihm gehe.
Ich habe Angst, dass sie das wirklich macht, weil sie einfach nicht verstehen will, dass er ein normaler Mensch ist. Kann sie ihn denn überhaupt deswegen anzeigen? Immerhin hat sie kein Annäherungsverbot gegen ihn gemacht.
Oder könnt ihr Tipps geben, wie ich den Rauchgeruch wegbekomme? Deo klappt nicht, sondern macht es viel schlimmer.
Mit freundlichen Grüßen
Alex
9 Antworten
Klar kann sie ihn anzeigen, wird halt nichts dabei rumkommen. Und auch ein Annäherungsverbot kann sie knicken.
Wegen was sollte sie ihn anzeigen? Und selbst, wenn würde die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ihr nen Vogel zeigen.
Er hat nicht gegen Gesetze verstoßen, ergo kann gegen ihn gerichtlich nicht wirklich etwas unternommen werden.
Um jemanden anzuzeigen muss ein Straftatbestand da sein und da liegt nichts vor, also kann sie ihn nicht anzeigen
Andererseits ist der Typ erst 15 und die Eltern haben das Aufenthalsbestimmungsrecht.
Ich rede über ein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das von Dir angeführte Beispiel ist ein völlig anderer Fall.
Ach ja? Nach deiner Logik hätten die Eltern die Beziehung einfach unterbinden können, indem sie von ihrem Aufenthaltsbestimmungsrecht Gebrauch machen und sagen, dass ihre Tochter sich nur in der Schule und danach Zuhause aufhalten darf. Konnten sie aber nicht. Weil du keine Ahnung hast, worum es bei dem ABR geht. 😉
Alles klar.
Wenn man nicht mehr weiter weiß muss man das Mädchen beleidigen.
Hab ich verstanden.
Bisschen dünnhäutig heute Abend? Mit scheint eher, du hast gemerkt, dass du falsch liegst und flüchtest jetzt aus der Diskussion. 😉
Beim letzten Mal, wo sie mich erwischt hat, hat sie mir gedroht, sie würde ihn anzeigen, wenn ich weiterhin zu ihm gehe.
Dem kannst Du gantz gelassen "entgegensehen" - denn kein Polizeibeamter würde diesbezüglich eine Anzeige entgegennehmen - da sich der junge Mann in keiner Form gesetzwidrig verhält.
Ja, das bedeutet nicht, dass willkürliche Kontaktverbote zulässig sind.