Woher willst wissen, dass es Ausländer waren?

Anyway, von Samsung habe ich keine Anhnung. Wenn das iPad bei FindMy angemeldet ist kann man es problemlos tracken, Wenn nicht, dann möglicherweise über die SIM-Katennummer (emei??).

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Das Einziehen des Handy's ist nicht zulässig.

Die Verfügungsgewalt über eine bewegliche Sache hat der Eigentümer. Insoweit kann die Sache dem Eigentümer nicht vorenthalten werden. Somit ist der Einzug dem Grunde nach rechtswidrig.
Oft beziehen sich Schulen auf die Hausordnung, die den Einzug grundsätzlich ermöglicht. Dieser Regelung widersprechen die Gerichte regelmäßig.

Allenfalls ist der Entzug des Handy's für die Dauer der Unterrichtsstunde als erzieherische Maßname zulässig.

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GiroCard ging noch nie mit ApplePay.

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Die sexuelle Dienstbarkeit als Wunsch ist nun wirklich extrem egoistisch und, entschuldigung, absolut albern. DAs ist ja nicht, was sie mit dem Erfüllen eines Wunsches meint.

Wünsch Dir besser Zeit mit ihr. Wünsch Dir nen tollen Ausflug irgendwohin. Wünsch Dir einen tollen Tag mit ihr, mit vielen Erlebnissen und Erinnerungen, die ihr dann teilt und über die ihr Monate und Jahre reden und erzählen könnt.

Da habt ihr beide was von.Und es zeigt ihr, dass sie dir wichtig ist.

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Möglicherweise ist sie der gleichen Auffassung wie Du, nämlich Recht gehabt zu haben. Diese Ansicht ist grundsätzlich nicht zu kritisieren.
Anders als Du allerdings kommt sie nicht auf die Idee, sich für Dinge zu entschuldigen, die sie eigentlich für richtig hält. Auch das ist ja nicht zu kritisieren.

Und ... möglicherweise hat sie ja tatsächlich Recht. Wesen eines Streites ist, davon auszugehen man selbst habe Unrecht.

Ist nicht von mir, ist von Epiktet.

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Du kannst Deinen Akku laden wie immer Du willst, es spielt keinerlei Rolle. Die Software im Betriebsystem regelt alles Notwendige.

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Nein, das klappt natürlich nicht.

Es wurde das 14 erworben und Ratenzahlung vereinbart. Grundsätzlich schließt Apple keine Ratenzahlungsverträge ab, sondern regelt das über einen anderen Ratenzahlungsanbieter. Normalerweise laufen die Geschäfte so ab, dass Apple das Gerät an den Zahlungspartner verkauft, vom Zahlungspartner den Kaufpreis erhält und im verkürzten Lieferverkehr das Handy an den Kunden liefert. Die Ratenzahlung geht dann an den Ratenzahlungsanbieter. Somit ist Dein Vertragspartner nur der Zahlungsanbieter und nicht Apple selbst.

Um das so zu machen wie Du das gerne hättest muss der Vertrag mit dem Zahlungsanbieter storniert werden. Das Gerät wird dann an den Zahlungsanbieter zurück gegeben, der wiederum storniert seinen Abtretungsvertrag mit Apple. Dann wird ein neuer Vertrag über das 14 Pro abgeschlossen.

Du musst also mit dem Zahlungsanbieter - der steht auf Deinem Finanzierungsvertrag - Kontakt aufnehmen und Rückabwicklung verlangen. Ob der dem zustimmt ist fraglich.

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Grundsätzlich übernimmt Apple keine Finanzierungen von Einkäufen, regelmäßig werden diese Forderungen an Finanzierungspartner abgegeben. Die Bedingungen für diese Warenkredite, um diese handelt es sich, richtigen sich nach den Vorgaben der Finanzierungspartner.

Üblicherweise sind Warenkredite für Empfänger von Transferleistungen teurer und aufwändiger zu beantragen.

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Naja, ein Triumph war es nicht.

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Sind die AppleID und das Kennwort bekannt, geht das einigermaßen problemlos über iTunes. Alle Daten werden dabei gelöscht, was unkritisch ist wenn ein BackUp vorhanden ist.

Sind AppleID und / oder Kennwort nicht bekannt, hilft ein AppleStore, nachdem die rechtmäßigen Eigentumsverhältnisse nachgewiesen werden können.

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Insoweit Du nachweisen kannst, der rechtmäßige Eigentümer zu sein ist das kein Problem.

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Alle neueren Monitore, insoweit Du iPadOS 16 installiert hast.
Maus und Tastatur haben mit dem Monitor nichts zu tun, diese verbindest Du via Bluetooth.

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Eine Rückerstattung ist nicht möglich, da diese bei InApp-Käufen regelmäßig ausgeschlossen ist. Apple verhält sich also rechtskonform.

Da Du vorträgst die Käufe selbst nicht getätigt zu haben liegt möglicherweise ein Betrug oder eine Unterschlagung vor, das kommt auf die genauen Umstände an. Es handelt sich also um eine unerlaubte Handlung, für die Apple nicht verantwortlich und somit auch nicht erstattungspflichtig ist. Das ist auch logisch, da Du gegen den Täter einen zivilrechtlichen Erstattungsanspruch hast.

Du hast also nur die Möglichkeit, Anzeige zu erstatten. Der Schaden ist beachtlich, damit hast Du gute Aussicht auf ein Ermittlungsverfahren.

Gegebenenfalls, das ist aber mit Apple zu klären, kann der Betrag gegen Rücknahme der Leistung durch Apple rückerstattet werden - aber auch das setzt eine Anzeige vorraus.

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