Kann man, wenn man schon geschieden ist, gleich nochmal heiraten?

7 Antworten

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Eine unterzeichnete Scheidung ist rechtsgültig. Man darf dann natürlich neu heiraten. Mit allen Kosten. ;-)

Nein, mit der Unterschrift ist es da nicht getan.

Der Richter hört sich beide Parteien an und dann ergeht ein Beschluss, dass die Ehe geschieden ist.

Dann folgen noch ein paar Wochen, bis das Urteil rechtskräftig ist.

Wenn man in diesen paar Wochen gemeinsam der Scheidung widerspricht, bleibt man einfach verheiratet.

Ist die Zeit um und die Scheidung bereits rechtskräftig, dann muß man neu heiraten.

aetnastuermer  09.12.2016, 17:58

Beschluss und Urteil sind nicht das gleiche! In einem Beschluss wird der Termin zur Urteilsverkündung festgesetzt. Bei der Urteilsverkündung kann sofort auf Rechtsmittel verzichtet werden. Wenn es keine weiteren Beteiligten gibt (z.B. Rèntenversicherungsträger), ist das Urteil dann sofort rechtskräftig, ansonsten erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist. 

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Rückgängig machen geht nicht mehr.
Ihr müsst erneut heiraten und erneut die Kosten dafür zahlen.

Eine Ehescheidung erfolgt nicht durch eine Unterschrift, sondern allein durch Urteilsspruch des Familienrichters! Solange dies nicht geschehen ist, kann alles wieder rückgängig gemacht werden! Hat der Richter das Urteil in eurer Anwesenheit (oder eurer Rechtsanwälte) im Gerichtssaal gesprochen, muss die Rechtskraft des Urteils abgewartet werden. Erst dann kann wieder geheiratet werden, was aus formeller Sicht sehr unproblematisch sein dürfte. Selbstverständlich muss beim Standesamt die Ehe angemeldet werden, genauso wie bei der ersten Hochzeit.

Menuett  09.12.2016, 17:34

Äh, nee, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, dann kann man widersprechen und bleibt einfach verheiratet.

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aetnastuermer  09.12.2016, 17:50
@Menuett

Nein! Wenn das Urteil gesprochen ist, geht nichts mehr zurück, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Eine Rücknahme ist nur möglich, wenn der Richter noch nicht gesprochen hat! Ein Widerspruch nach Bekanntgabe des Urteils macht die Scheidung als solche nicht rückgängig; der kann sich nur gegen Folgeregelungen richten (z. B. Unterhaltsentscheidungen, Versorgungsausgleich).

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Du kannst rechtlich gesehen so oft hintereinander heiraten, wie du willst. Wie das ganze jedoch aus moralischer Sicht aussieht muss man selbst entscheiden.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

xxTOxx 
Fragesteller
 09.12.2016, 16:28

Ja, konntest du, Danke sehr.

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