Der Übertritt zum Islam wird von den Namensänderungsbehörden meistens als wichtiger Grund akzeptiert. Das solltest du bei einer Vorsprache bei deinem örtlich zuständigen Standesamt abklären. Die Kosten einer Namensänderung liegen zwischen 2,50 € und 255 €.

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Die Frage nach den Kosten einer Vornamensänderung kannst du dir sparen, denn dein Antrag wird von der Namensänderungsbehörde ohnehin abgelehnt werden. Es bleibt dir dagegen unbenommen, dich im täglichen Leben "Tim" oder "Timo" zu nennen, das ist absolut nicht strafbar! Nur bei höchst offiziellen Anlässen heißt du dann noch "Timothy" und das wird ganz selten der Fall sein!

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Mir ist ein solcher Fall bekannt; damit blieb der Firmenname erhalten, der allgemein bekannt war.

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Für Ausländer gibt es in Deutschland keinen Namenswechsel, der geht nur über die in Deutschland ansässige Auslandsvertretung des Heimatlandes.

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Die Probleme, die entstehen können, sind nur rechtlicher Art. Soweit ich mich noch erinnern kann, muss in einem solchen Fall vor der Heirat der Adoptionsvertrag aufgelöst werden.

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Dein Wunsch wird bei der Namensänderungsbehörde wohl kaum akzeptiert werden, doch schlage ich dir vor, in deinem Bekannten- und Freundeskreis dich "Apollinaria" zu nennen, auch wenn es in deinem Personalausweis nicht so steht. Das ist kein Verbrechen und auch nicht strafbar!

Meistens ist es umgekehrt: Der offizielle Vorname ist in Vollversion, Rufname in Kurzform (Friedrich - Fritz). Das ist hier weit verbreitet und niemand stört sich daran.

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Auch wenn es "nur" um den zweiten Vornamen geht - es gibt bei der Namensführung keine Rangfolge und daher fällt den Wunsch unter die behördliche Änderung von Vornamen. Dazu ist ein wichtiger Grund die erste Voraussetzung. Ob dein Übertritt zum Islam als wichtiger Grund anerkannt wird, hängt vom Sachbearbeiter der Namensänderungsbehörde ab. Es gibt dazu verschiedene Auffassungen. Du kannst diese Frage also nur bei einer persönlichen Vorsprache bei dem Sachbearbeiter deiner Stadt/Gemeinde abklären. Die Kosten dafür liegen zwischen 2,50 € und 255 €.

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Wenn die unverheiratete ukrainische Mutter in Deutschland einen Sohn bekommt, richtet sich seine Namensführung nach ukrainischem Recht und er erhält den Familiennamen "Ivanin".

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Als deine Geburt in Deutschland beurkundet wurde, muss dem Standesamt irgendetwas vorgelegen haben (Heiratsurkunde deiner Eltern, Reisepässe). Wie kam denn dann die Differenz im Familiennamen zustande? M. E. kann die Vereinheitlichung des Familiennamens nicht durch eine behördliche Namensänderung sondern vielmehr durch eine Erklärung oder Berichtigung erreicht werden.

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Ehefrau geht mir fremd! Was soll ich machen?

Meine Noch-Ehefrau und ich sind seit 4 Jahren verheiratet und haben ein gemeinsames Kind im Alter von 7 Jahren. Seit einigen Monaten verhält sie sich sehr merkwürdig. Sie geht unter dem Vorwand, etwas einkaufen zu wollen, spät Abends raus und kommt mitten in der Nacht wieder, fährt oft angebliche Firmenautos, die überhaupt nicht zum Betrieb passen und mehr. Letztens sah ich in unserer Grundstückseinfahrt ein Auto mit dem Kennzeichen einer 4 Stunden entfernten Stadt. Ich ließ mir nichts anmerken und fragte ob ihre Freundin hier sei. Plötzlich verließ sie das Haus während ich unserem Kind bei den Hausaufgaben half. Mein Kind berichtete mir daraufhin, dass meine Frau es am Vortag mit einen fremden Auto zur Schule brachte. Aus Angst, dass ihm etwas passiert, bringe ich meinen Sohn immer mit dem Auto zur Schule. Am besagten Tag musste sie einspringen. Wir haben beide ein Auto. Ich fahre einen neuen Range Rover Sport, sie einen Opel Adam. Nachdem ich mein Kind am nächsten Tag zur Schule gebracht habe, fuhr ich zu einen wichtigen Termin und machte eine unfassbare Entdeckung: auf einem abgelegenen Parkplatz sah ich das fremde Auto, ein neuer VW T7, und war erschrocken, als ich meine Frau durch die Windschutzscheibe (die Seitenscheiben waren dunkel) in flagranti mit dem fremden Typen entdeckte. Ich verzichtete zunächst auf eine Konfrontation und verfolgte die beiden bis zu einer noblen Wohngegend. Dort kam es zum Eklat und meine Frau bat um Verzeihung. Ich fuhr umgehend nach Hause und räumte ihre Sachen aus meinem Haus.

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Ich halte Ihrer Ehefrau zugut, dass sie nach ihrer "Entlarvung" um Verzeihung bat. Diese Chance würde ich ihr noch einräumen, wenn sie dann alle ihre fremden Kontakte augenblicklich komplett beendet! Schafft sie das nicht, gibt es nur eine Lösung: Schnelle Ehescheidung! Für euren Sohn und sein Wohlergehen musst du dich allein kümmern, denn der ist ihr deinen Angaben zufolge nur Nebensache.

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Vor- und Nachname oder nur Vornamen kann man ändern.

Es kostet was, Vornamen zwischen 2,50 € und 255 € und, Familiennamen zwischen 2,50 € und 1022 €.

Dauer: Je nach Sachlage von einer Woche bis ein Jahr und länger

Standesamt oder Ordnungsamt bei Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung

Das wichtigste fehlt aber in deiner Aufstellung: Der wichtige Grund i.S. des Namensänderungsgesetzes!

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Für eine Namensänderung ist in Deutschland die erste Voraussetzung, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wenn das bei dir der Fall ist, du aber noch minderjährig bist (unter 18 Jahre), müssen deine Sorgeberechtigten, i. d. R. deine Eltern, einen solchen Antrag beim Standesamt stellen. Du kannst dich dabei selbstverständlich persönlich dabei dazu äußern. Als Begründung müssen deine in der Frage geäußerten Argumente ausreichen (schwierige bzw. unübliche Aussprache, Anlass zu Wortspielereien).

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