Der Übertritt zum Islam wird von den Namensänderungsbehörden meistens als wichtiger Grund akzeptiert. Das solltest du bei einer Vorsprache bei deinem örtlich zuständigen Standesamt abklären. Die Kosten einer Namensänderung liegen zwischen 2,50 € und 255 €.
Solche Fälle kann man nicht in % ausdrücken. Wenn in meiner 40-jährigen beruflichen Laufbahn als Standesbeamter auch nur eine Braut oder ein Bräutigam meine obligatorische Frage verneint hätte, (was aber nie der Fall war!), wären das 0,06 % gewesen! Der Prozentsatz der Nein-Sager liegt also noch weit darunter!
Die Frage nach den Kosten einer Vornamensänderung kannst du dir sparen, denn dein Antrag wird von der Namensänderungsbehörde ohnehin abgelehnt werden. Es bleibt dir dagegen unbenommen, dich im täglichen Leben "Tim" oder "Timo" zu nennen, das ist absolut nicht strafbar! Nur bei höchst offiziellen Anlässen heißt du dann noch "Timothy" und das wird ganz selten der Fall sein!
Mir ist ein solcher Fall bekannt; damit blieb der Firmenname erhalten, der allgemein bekannt war.
"chen" ist eine Verkleinerungsform und im Zusammenhang mit dem Vornamen einer Frau ist dies damit zu erklären, dass Frauen gewöhnlich kleiner sind als Männer.
Für Ausländer gibt es in Deutschland keinen Namenswechsel, der geht nur über die in Deutschland ansässige Auslandsvertretung des Heimatlandes.
Die Probleme, die entstehen können, sind nur rechtlicher Art. Soweit ich mich noch erinnern kann, muss in einem solchen Fall vor der Heirat der Adoptionsvertrag aufgelöst werden.
Gül bedeutet im türkischen Rose. Viele Namen haben diese Bezeichnung als Zusatz. Beispiel: Birgül = erste Rose (erstes Mädchen der Eheleute), Songül = letzte Rose (letztes Mädchen der Eheleute).
Vatersname ist kein zweiter Vorname, sondern ein Unterscheidungsmerkmal von Personen mit dem gleichen Vor- und Familiennamen. Der Vatersname (in männlicher oder weiblicher Version) ergibt sich aus dem Vornamen des Vaters des Namensträgers. Vatersnamen gibt es vor allem auf dem Gebiet der ehemaligen UdSSR.
Furchtbar für das arme Mädchen, das tut mir schon jetzt leid . . .
Dein Wunsch wird bei der Namensänderungsbehörde wohl kaum akzeptiert werden, doch schlage ich dir vor, in deinem Bekannten- und Freundeskreis dich "Apollinaria" zu nennen, auch wenn es in deinem Personalausweis nicht so steht. Das ist kein Verbrechen und auch nicht strafbar!
Meistens ist es umgekehrt: Der offizielle Vorname ist in Vollversion, Rufname in Kurzform (Friedrich - Fritz). Das ist hier weit verbreitet und niemand stört sich daran.
Auch wenn es "nur" um den zweiten Vornamen geht - es gibt bei der Namensführung keine Rangfolge und daher fällt den Wunsch unter die behördliche Änderung von Vornamen. Dazu ist ein wichtiger Grund die erste Voraussetzung. Ob dein Übertritt zum Islam als wichtiger Grund anerkannt wird, hängt vom Sachbearbeiter der Namensänderungsbehörde ab. Es gibt dazu verschiedene Auffassungen. Du kannst diese Frage also nur bei einer persönlichen Vorsprache bei dem Sachbearbeiter deiner Stadt/Gemeinde abklären. Die Kosten dafür liegen zwischen 2,50 € und 255 €.
Wenn die unverheiratete ukrainische Mutter in Deutschland einen Sohn bekommt, richtet sich seine Namensführung nach ukrainischem Recht und er erhält den Familiennamen "Ivanin".
Dazu ist ein wichtiger Grund die erste Voraussetzung. Nur aus Jux oder weil der Name nicht gefällt, geht überhaupt nichts.
Als deine Geburt in Deutschland beurkundet wurde, muss dem Standesamt irgendetwas vorgelegen haben (Heiratsurkunde deiner Eltern, Reisepässe). Wie kam denn dann die Differenz im Familiennamen zustande? M. E. kann die Vereinheitlichung des Familiennamens nicht durch eine behördliche Namensänderung sondern vielmehr durch eine Erklärung oder Berichtigung erreicht werden.
Ich halte Ihrer Ehefrau zugut, dass sie nach ihrer "Entlarvung" um Verzeihung bat. Diese Chance würde ich ihr noch einräumen, wenn sie dann alle ihre fremden Kontakte augenblicklich komplett beendet! Schafft sie das nicht, gibt es nur eine Lösung: Schnelle Ehescheidung! Für euren Sohn und sein Wohlergehen musst du dich allein kümmern, denn der ist ihr deinen Angaben zufolge nur Nebensache.
Die Sterbeurkunde wurde durch einen Auszug aus dem Sterberegister abgelöst. Die Vordrucke sind verschieden, doch beide Urkunden beweisen das gleiche.
Vor- und Nachname oder nur Vornamen kann man ändern.
Es kostet was, Vornamen zwischen 2,50 € und 255 € und, Familiennamen zwischen 2,50 € und 1022 €.
Dauer: Je nach Sachlage von einer Woche bis ein Jahr und länger
Standesamt oder Ordnungsamt bei Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung
Das wichtigste fehlt aber in deiner Aufstellung: Der wichtige Grund i.S. des Namensänderungsgesetzes!
Für eine Namensänderung ist in Deutschland die erste Voraussetzung, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wenn das bei dir der Fall ist, du aber noch minderjährig bist (unter 18 Jahre), müssen deine Sorgeberechtigten, i. d. R. deine Eltern, einen solchen Antrag beim Standesamt stellen. Du kannst dich dabei selbstverständlich persönlich dabei dazu äußern. Als Begründung müssen deine in der Frage geäußerten Argumente ausreichen (schwierige bzw. unübliche Aussprache, Anlass zu Wortspielereien).
Das hatten wir schon einmal . . . .