Kann man mich im eBay Kleinanzeigen anzeigen für diesen Fall?

3 Antworten

Es kam nicht zu einer übereinstimmenden, von beiden Seiten ausgeführten Willenserklärung.

Das ist Grundvoraussetzung für einen KV. Der kam aus obigen Grund daher nicht zustande.

Ok, wenn er so kommt würde ich die Verhandlungen abbrechen, mit dem wird man nicht mehr glücklich und Ärger ist vorprogrammiert.

Sicher du hast ein Angebot gemacht, was vom VK aber abgelehnt wurde, ergo kein Vertrag. Er hatte dir ein neues Angebot gemacht und du hast nicht zugesagt sondern gesagt das du es überlegen möchtest auch hier wieder: Kein Vertrag. Der Vertrag würde erst zustande kommen, wenn du zusagst. Der VK kann nicht einfach das abgelehnte Angebot doch annehmen oder da denken das ein Vertrag zustande kam.

Er kann gerne zur Polizei o.ä. und versuchen eine Anzeige machen aber dort wird man ihm auch erklären das da gar Vertrag zustande kam und da nichts zu machen ist. Auch drohen viele nur damit, weil sie denken wenn sie damit drohen macht der andere was man möchte auch, wenn derjenige es gar nicht tun müsste.

Lass die Finger weg. Da stimmt was nicht und anklagen kann er vergessen, du hast ja nicht zugesagt zu kaufen.