Kann man mit einem Pferd durch die Straße reiten?

13 Antworten

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Das reiten auf öffentlichen Strassen ist in ganz Deutschland grundsätzlich erlaubt (das Pferd gilt als Verkehrsmittel). Bedingung ist, daß ein Reiter mit ausreichend Einwirkungsmöglichkeit reitet. Das gleiche gilt auch beim führen von Pferden. Bei Dunkelheit (eigentlich ab Dämmerung) ist eine nach vorne weiß und nach hinten rot leuchtende Lampe mitzuführen (z.B.: Stiefellampe). Empfohlen werden zusätzliche Reflektoren (nur Empfehlung - nicht Pflicht). Die Hinterlassenschaften sind dort, wo es ortsunüblich ist, entfernt werden.

Die Kennzeichnungspflicht für das reiten in freier Landschaft und auf Waldwegen ist abhängig vom jeweiligen Bundesland (!). (Das gilt nicht für öffentliche Strassen,sondern nur abseits der öfffentlichen Strassen ! )

LG Calimero

ksteigenriegler  16.03.2013, 16:41

Diese Antwort ist grundsätzlich falsch.

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ksteigenriegler  16.03.2013, 16:46
@ksteigenriegler

Hingegen kann, ohne besondere Bewilligung, das Recht zu gehen, nicht auf das Recht, zu reiten, oder sich durch Tiere tragen zu lassen; weder das Recht des Viehtriebes auf das Recht, schwere Lasten über den dienstbaren Grund zu schleifen; noch das Recht zu fahren, auf das Recht, frei gelassenes Vieh darüber zu treiben, ausgedehnet werden.

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WesternCalimero  18.03.2013, 09:02
@ksteigenriegler

Das sich immer Leute melden, die nun gar keine Ahnung haben und das auch noch so kundtun, entbehrt nicht einer gewissen Komik.

Ich gehe nur von den Gesetzen aus. Lies doch mal:

1.Bundesrecht a)Strassenverkehrsrecht:

  • § 28 StVO (Tiere; Insbesondere sind hier Pferde explizit als Verkehrsteilnehmer aufgeführt und deren lichttechnische Kennzeichnung)
  • § 27 StVO (Verbände)
  • § 32 StVO (betrifft die Hinterlassenschaften)
  • § 41 Vorschriftzeichen (1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat die durch Vorschriftzeichen nach Anlage 2 angeordneten Ge- oder Verbote zu befolgen.

1.2 Landesrecht:

Für das Fahren finden Sie nähere Erläuterungen in der kostenlosen Broschüre Richtlinien für den Bau und Betrieb pferdebespannter Fahrzeuge. b)Bundesnaturschutz- und Bundeswaldgesetz:

Das Reiten auf nicht öffentlichen Wegen wird auf Bundesebene durch ein Rahmenrecht für das Reiten in Feld und Wald geregelt. Dieses Rahmenrecht ist relativ liberal, es ist jedoch durch Landesgesetze auszufüllen, also ist die Kenntnis des jeweiligen Landesrechts Vorort entscheidend.

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Der Inhaber der Strassen einer Stadt - im meisten Falle die Gemeinde - müsste ausdrücklich mit der Nutzung durch ein Reitpferd einverstanden sein, weiters bedarf es der Meldung zur Kennzeichnung des Pferdes gemäß § 51 Abs. 1 LG, sowie der Leistung der Reitabgabe § 53 Abs. 3 LG

Naja, von einem Verbot habe ich noch nichts gehört, aber ienkaufen mit einem Pferd, dass geht glaube ich nicht, denn wo willst du es anbinden. Durch die Stadt reiten, das geht bestimm, aber mit einem Pferd einkaufen, das geht nicht, alleine schon weil der stress für das Pferd viel zu groß ist. Und so weiter. Frag doch am besten mal wo nach, wer davon ahnung habe kann. Die Polizei, die wird das schon wissen. Vielleicht auch das Landwirtschaftsamt oder so. Ein versuch wäre es doch wert, denn das ist schon eine gute frage:D

lg Kati

In kleineren Städten bzw. Dörfern, ist das sogar üblich. Ich bin mit meinem ersten Pferd immer wieder zu einem kleinen Geschäft geritten, hab mir Kaugummis gekauft und meinem Pferd einen Apfel.

In der innen Stadt sieht die ganze Sache etwas anders aus, erstmal braucht man ein so gut ausgebildetes Pferd, dass es völlig ruhig bleibt, als Reiter muss man natürlich ebenso ruhig bleiben, außerdem braucht man schon eine Genehmigung. Und fürs Pferd so eine Kotbeutel, um keinen Mist zu hinterlassen.

Ich habe sogar mal miterlebt, wie mitten in der Nacht (1 Uhr) eine Gruppe in der Innenstadt ausreiten waren. Mitten im Tumult der ganzen Party feiernden Jugendlichen ritten die durch die Straße mit solchen Reflektoren. Ob die eine Genehmigung hatten, weiß ich aber nicht.

Das ist nigends explizit verboten. Du bist allerdings verpflichtet, etwaiige Hinterlassenschaften zu entfernen! Gemäß §28 StVO mußt Du auf der rechten Straßenseite reiten.

rhavin  15.03.2013, 15:59

Übrigens schön, wie viele Ahnungslose hier wieder 'Glauben' verbreiten :)

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