Kann man körperliche Gewalt entschuldigen?
39 Stimmen
12 Antworten
Schwierig, denn es gibt ja durchaus unterschiedliche Auffassungen, wo körperliche Gewalt beginnt. Strafrecht oder religiöse Gebote sind da z.T. schon sehr streng, während der Laie es vielleicht erst als Gewlt sieht, wenn dadurch (auch vorrübergehend) sichtbare Verletzungen entstehen, es sich um massive Körperverletzung/Folter handelt die zum Tode führen kann etc.
Von daher gibt es körperliche Gewalt die durch nichts zu entschuldigen ist, aber auch welche die zumindest verständlich ist und dann auch vom Geschädigten verziehen werden kann. Daneben gibt es noch Ausnahmeregeln, wo körperliche Gewalt in engen Grenzen als ultimo ratio erlaubt ist, z.B. Notwehr.
Klar, um sich selbst oder andere zu schützen / vor Schaden zu bewahren....
Dre Grad der Gewalt muss angemessen (durchaus bis zum Tod des Anderen) und wird deswegen in der Regel auch vor Gericht unter dem ganzen Notwehr/Notstand-Paragraphengemoppel ausdiskutiert
Sollte dies in Häuslicher Umgebung statt finden oder in einer Beziehung, denke ich ist es nicht zu entschuldigen. Der Partner der Gewalt aus übt, hat die Grenze schon überschritten und die Hemmung verloren. Das führt dazu das es immer wieder passieren wird, da es keine Konzequenz für das handeln gab.
Man sollte selbst abwägen ob dass das richtige für Einen ist oder einen Schlußstrich ziehen, die bessere Lösung wäre.
Auch wenn für dich nun deine ethisch-moralische Welt zusammen bricht und du das noch nie gehört hast (bist ja noch nicht so lange in DE) "sich aufrichtig entschuldigen" wie du schreibst, geht schon gar nicht?
Im Klartext - du kannst dich selbst gar nicht entschuldigen.
Du kannst lediglich um Entschuldigung bitten und hoffen, dass die oder der Partner die Entschuldigung annimmt.
Ganz deutlich, du kannst dich selbst nicht von Schuld befreien!
Nur das zu Umgangsformen sozialer Interaktionen.
Es gibt sogar ein Rechsprinzip mit dem Namen Entschuldigender Notstand (§ 35 StGB). Es gibt darüber hinaus einige rechtlich bekannte Situationen, in denen Gewalt nicht entschuldigt, aber dennoch gerechtfertigt ist.
- Notwehr, § 32 StGB
- Selbsthilfe, § 229 BGB
- Festnahmerecht, § 127 StPO
und noch weitere.
Außerdem natürlich noch die Einwilligung, § 228 StGB.
Entschuldigen ist relativ. Ich finde Gewalt ist in gewissen Situationen angemessen solange diese zur Verteidigung o.Ä eingesetzt wird.
Häusliche Gewalt geht z.B gar nicht.
Auch in einer Partnerschaft kann man sich aufrichtig entschuldigen und viel dafür tun das sowas nicht nochmal passiert.