Kann man jemanden mit Ausbilderschein "leihen"?

7 Antworten

sowas habe ich ja noch nie gehört ...

der AdA Schein ist so ziemlich das billigste, was ich jemals an "Prüfungen" über mich ergehen lassen musste - aber ok:

Du kannst auch einen Mitarbeiter mit diesem Schein "ausrüsten", der dann bei der IHK als Ausbilder in Deinem Betrieb eingetragen wird.

Natürlich ist diese Investition an diesen Mitarbeiter gebunden - verlässt er Deinen Betrieb, so nimmt er diesen Schein mit.

Wäre das eine Möglichkeit...?

"kann man jemanden einstellen kann, mit Ausbildereignung, der die Ausbildung übernimmt."

Ja, das kann man.

Ebenfalls muss ein geeigneter Ausbilder im Betrieb zur Verfügung stehen. Dieser muss sowohl persönlich, als auch fachlich geeignet sein. Als persönlich geeignet gilt dabei jeder Mitarbeiter, es sei denn, es bestehen Verbote zur Zusammenarbeit mit Minderjährigen. Das wäre bei Vorstrafen der Fall. Aber auch, wenn wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen wurde, ist die persönliche Eignung des Ausbilders nicht mehr gegeben und er darf Jugendliche nicht mehr beschäftigen.

Eine weitere Vorgabe zur Eignung als Ausbilder ist es, das 24. Lebensjahr vollendet und eine Ausbildung in einem dem Ausbildungsberuf entsprechenden Beruf erfolgreich abgeschlossen zu haben. Zusätzlich muss entsprechende Berufserfahrung bestehen. Dann kann auch auf die allseits bekannte Ausbildereignungsprüfung verzichtet werden. Auch eine Meisterprüfung oder die „Ausbildung der Ausbilder“ (AdA), nachgewiesen durch den AdA-Schein, befähigen zur Ausbildung von Jugendlichen. Am besten ist es natürlich, wenn die Ausbildereignungsprüfung bei der IHK ablegt wird.

https://www.personal-wissen.de/778/diese-voraussetzungen-mussen-sie-als-ausbildungsbetrieb-erfullen/

Leihen nicht. Du kannst eine/n Ausbilder einstellen. Das geht auch befristet für den Zeitraum der Ausbildung mit Sachgrundbefristung. Nur, ob sich ein Mitarbeiter mit AEVO dazu findet ist eine andere Frage.

Denkbar wäre eine Zweckgemeinschaft mit einem anderen ähnlichen Betrieb. Dazu sollte die IHK die Möglichkeit haben, so etwas zu vermitteln.

Wenn du ausbilden willst und es selber nicht darfst, musst du jemanden einstellen, der dieses im Betrieb übernimmt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

verreisterNutzer  13.01.2020, 11:38

oder einen schon vorhandenen Angestellten den ADA Schein machen lassen