Kann man jemanden anzeigen, wenn er etwas illegales von mir geklaut hat?
6 Antworten
Kann man machen. Die Staatsanwaltschaft interessiert sich bestimmt für den Fall, dass illegaler Besitz den Besitzer gewechselt hat. Je nachdem was es ist, wird der Diebstahl das geringere Strafmaß haben.
Im übrigen sind manche Dinge Offizialdelikte, bedeutet, sobald sie der Polizei bekannt werden muss es von der Polizei von Amts wegen zur Anzeige gebracht werden. Dann prüft die Staatsanwaltschaft ob die Sache weiter verfolgt wird oder nicht.
Also, in dem Moment wo die Anzeige gegen den "jemand" also erfolgt und man offen legen muss was geklaut wurde, sitzt Du mit einem direkten Geständnis höchst wahrscheinlich mit im Boot derjenigen die eine Strafe zu erwarten haben.
Ich würde das genau abwägen, ob das sinnvoll ist.
Wenn er dir dein Ott geklaut hat, dann würde ich es sein lassen. Weil du dann mehr Probleme bekommst, als dir lieb ist. Es geht aber ich würde es aufkeinenfall machen. Diebstahl bleibt Diebstahl und ist auch Strafbar.
Garnicht ;) Deshalb klauen sogerne Leute von Drogenkonsumenten, weil Sie das nicht Anzeigen wollen. Du wirst mehr Probleme bekommen als es dir hilft. Frankfurt am Main normal das ganze;)
Du wirst dein Grass auch nicht mehr wiederbekommen haha ;) Sry.
Ja.
Aber dann bekommt ihr beide auf den Sack.
Aber sein Anwalt hat nix damit zutun wenn der Staat dich anklagt
Aber mein Anwalt ist bestimmt besser als seiner
das denken alle.. lass' dich überraschen
Naja dann zeigst du mit dem Diebstahl gleichzeitig deinen illegalen Besitz an, also schießt dich selbst ins Bein. Solltest du dann Gerichtsverfahren oder Strafe bekommen wegen, sagen wir mal Drogenbesitz, dann ist der Warenwert bestimmt wieder weg plus Eintrag ins Führungszeugnis i guess
glaube kaum oder halt er muss es dir "zurückgeben" und die Polizei konfisziert es dann halt von dir. Hab ich aber noch nie gehört, dass man entschädigt wird, wenn die Polizei einem 2 kilo Gras abnimmt.
Wenn es Drogen in grosser Menge waren, wie Du in einem Deiner Kommentare andeutest, dann nicht. Aber DU kommst, egal, wie gut, dass Du meinst, Dein Anwalt sei, für einige Jahre in den Bau .
ok, aber bei kleineren Mengen oder Beträgen ist doch der finanzielle Verlust gar nicht so hoch, als dass man den ganzen Prozess auf sich nehmen will. Meiner Meinung nach.
Das meine ich auch. Vor allen Dingen wäre es, mal ganz davon abgesehen, ob es sich um größere oder kleinere Mengen handelt, welche gestohlen wurden, total idiotisch Anzeige zu erstatten und sich damit selbst hinzuhaengen. Darum geht es nämlich bei dieser Frage. Dummheit hat eben viele Facetten.
Ja, aber ihr könnt nur beide oder gar nicht angezeigt werden.
Ab wann lohnt es sich denn?