Kann man in einem Pflegeheim selbst Entscheiden was man Trinkem möchte?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Pflegeheimbewohner dürfen selbstverständlich selbst entscheiden, was sie trinken möchten. So lange nicht gerichtlich etwas anderes entschieden ist, sind sie mündige Bürger mit all ihren Grund- und Freiheitsrechten.

Die zur Verfügung gestellten Getränke umfassen dabei natürlich nicht das gesamte Spektrum eines gut sortierten Getränkemarkts und wahrscheinlich kann man auch ohne Aufpreis keine individuellen Wunschbestellungen aufgeben ("heute Maracujasaft, morgen Papaya und übermorgen Johannisbeernektar").

Niemand wird gezwungen ein bestimmtes Getränk zu trinken ("Sie trinken jetzt ihren Pfefferminztee aus, sonst ......!!!!").

Bewohner, die an bestimmten Krankheiten leiden und zudem aufgrund von Demenz keine vernünftigen Entscheidungen mehr für sich selbst fällen können, werden aber möglicherweise daran gehindert, ihre eigene Gesundheit massiv zu gefährden. Z.B. würden einem Diabetiker nicht literweise zuckerhaltige Limonaden zur Verfügung gestellt werden.

Wer exotische Trinkwünsche hat, die nicht vom Sortiment des Pflegeheims abgedeckt werden, kann sich selbst im Einzelhandel Getränke kaufen, und natürlich auch bis ins Zimmer liefern lassen, wofür es ja neuerdings etliche Start-up-Lieferdienste gibt.

Kannst Du das etwas konkretisieren? Geht es um die Menge, kostenlos gestellte Getränke oder mglw um alkoholische Getränke?

Du darfst ganz sich nicht entscheiden, dass Du Dinge konsumierst, die Deine Gesundheit gefährden, bspw Kloreiniger.

Es gibt verschiedenste Formen von Pflegeheimen. Und je nach Form und Aussmans der benötogten Pflege sind auch die eigenen Entscheidungen entweder beschnitten, eingeschränkt- oder weiterhin frei selbst entscheidbar.


Paguangare  16.08.2021, 06:30

Nicht nach Ausmaß der nötigen Pflege (Pflegegrad 0, 1, 2, 3, 4, 5) sind Entscheidungsfreiheiten beschnitten. Sondern höchstens, wenn jemand unter gesetzlicher Betreuung steht, und wenn darüber hinaus richterlich eine freiheitsbeschränkende Maßnahme verfügt wurde, darf jemand nicht mehr frei agieren und nicht alle seine Wünsche (die er sich eigentlich finanzieren könnte) werden erfüllt.

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KittyCat2909  16.08.2021, 06:33
@Paguangare

Du erkennst anhand deinr eigenen Ausage selbst, dass du damit meine Antwort bestätigst danke dafür! ;-)

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Paguangare  16.08.2021, 06:46
@KittyCat2909

Ich finde nicht, dass ich deine Antwort bestätigt hätte. Oder meinst du, es gäbe Pflegeheime, in die nur Bewohner aufgenommen würden, deren Entscheidungsfreiheit von vornherein eingeschränkt ist?

Also nicht Form und Ausmaß der Pflege dürfen entscheidend sein. Wenn jemand nicht mehr selbst den Becher zum Munde heben kann, darf das nicht dafür ausgenutzt werden, dass man diesem Menschen nicht das von ihm gewünschte Getränke anreicht.

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Kommt aufs Pflegeheim an

Aber im normal fall kannst du selbst entscheiden


Paguangare  16.08.2021, 06:22

Auch Pflegeheime sind an allgemeine Gesetze gebunden. Von daher kann es kein Pflegeheim geben, das den Bewohnern grundsätzlich Trinkvorschriften macht.

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