Pflegeheim-Tagesgeldkonte?

5 Antworten

Ein Tagesgeldkonto gibt es nicht im Heim sondern auf der Bank. Die verlangt in der Regel einen Erbschein. Du meinst vermutlich ein Taschengeldkonto. Auf das hast Du nach dem Tod keinen Zugriff. Insbesondere wenn der Verstorbene Sozialhilfeempfänger war.

Einen Erbschein stellt das Nachlassgericht auf Antrag aus. Nur der Erbe erhält einen Erbschein, aber nicht das Pflegeheim, wenn es nicht vom Erblasser als Erbe eingesetzt wurde. Der Erbschein ist unabhängig von der Bankvollmacht.

Wenn du nur eine Unterschriftsvollmacht für das Konto hast und NICHT Erbe bist, dann darfst du das Konto gar nicht mehr anrühren. Wenn du Erbe bist, dann mußt du einen Erbschein beantragen und darfst über das Bankkonto nur im Rahmen deiner Erbschaft verfügen! Das heißt, du hast trotz der Vollmacht keine uneingeschränkte Befugnis für das Bankkonto!

Ja, Generalvollmacht über den Tod heißt nicht dass du nach dem Tod mit dem Konto alles machen kannst was du möchtest ;) Ein Erbschein ist trotzdem wichtig.

Die Vollmacht reicht aus, damit Du Kenntnis über angesparte Beträge auf dem Taschengeld-Konto erhälst. Auch einer Auszahlung sollte nichts entgegenstehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Im Erbfall sind die Vollmachten erst einmal gegenstandslos.