Kann man immer noch ins Gefängnis, wenn man das Nazi-zeichen malt?

6 Antworten

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Das "Nazi-zeichen" heißt Hakenkreuz. Nein man kommt nicht ins Gefängnis allerdings drohen hohe Geldstrafen oder Anzeigen wegen Volksverhetzung, Rechtsextremer Vandalismus. Wenn du das in der Schule malst wirst du mit einem Verweis rechnen müssen (vieleicht auch verschärfter Verweis). Das ganze ist aber nicht lustig genause wie Hakenkreuze in Schulhefte, Tische oder Wände zu malen. Lass die Finger von Rechts.

das stgb regelt das ganz genau:

§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel 1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist, 2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist, 3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder 4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

§ 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder 2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.

(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum verwechseln ähnlich sind.

(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.

Kommt drauf an, wie und wo du es hinmalst... aber Gefängnis gibt es in der Regel nicht, nur Bußgelder, z.B. wenn man es an öffentliche Wände sprüht!

Naja im StGb hab ich eben mal den Wink zur Volksverhetzung quergelesen und wahrscheinlich wäre das eher ein Fall von Sachbeschädigung, unter Umständen, kann es aber sein. Das ist im StGb nicht ganz erfasst unter dem §130

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

hier mal der Link zum Thema

wuff1959  08.12.2011, 22:27

130 passt hier wohl nicht genau, eher 86 und 86a

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Whitedeath  09.12.2011, 07:53
@wuff1959

ok, das kann sein, ich kenn das stGb ja selbst nicht auswendig;)

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also i-wie nein ^^ bei uns in de schule haben das schon viele ins die mauer oder bäume geritzt und bis jetz is och nix passiert. wenn dus allerdings i-wo riesengroß mitten in der stadt malst dann denk ich schon das du mit ärger rechnen musst