Aber nochmal anders gefragt: Geldeingang ist klar. Aber zählt als Geldeingang ein "deutsches" Konto oder auch eine virtuelle Plattform, die das Geld bis zu einer Überweisung an mich verwahrt?

Genauer: Ich erwarte Zahlungen von Google Play, diese werden zum 15. bzw. 21. des Folgemonats vorgenommen. Gutgeschrieben ist das Geld bereits auf meinem Google-Konto, die Überweisung an eine Bank ist für mich nur eine Umschichtung, da ich ja auch Google Wallet für Zahlungen nutzen könnte.

Hat jemand damit schon mal Erfahrungen gemacht?

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0471 funktioniert übrigens nicht :D das soll angeblich der Universalcode für Comag sein :D

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Wahrscheinlich ein Datenbankfehler ;) kommt schon mal vor... auf Youtube z.B. ständig: 233 Videoaufrufe und 12.510 postive Bewertungen^^

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Leg es so in den Schrank zurück, dass beim Nächsten, der die Türe aufmacht, das Glas herausfällt... man kann ja während der Schrecksekunde nicht gut erkennen, ob das Glas bereits kaputt ist. Wenn Mama dann den Schrank öffnet und das (schon kaputte) Glas herausfällt und auf dem Boden zerspringt, dann muss deine Mama dir erklären, wieso das Glas jetzt kaputt ist (so hast du den Spieß umgedreht)... Achtung: Keine Erfolgsgarantie und auch keine Haftung für Folgeschäden, wenn z.B. das Glas auf den Fuß fällt... lass es am besten lieber und sehe es als Spaß an.

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Innerhalb der eigenen 4 Wände oder auf anderen Privatgeländen (mit Genehmigung) spricht nichts dagegen ;)

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Es macht wohl eher dick, der Orangensaft enthält zudem viel VitaminC, und das wirkt sehr anregend, kann schon sein, dass man davon nicht schlafen kann.

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Final Fantasy VI

Hast ja einige Teile vergessen, die sind fast alle Klasse, VII, VIII und IX, X sind meiner Meinung nach die allerbesten, lassen sich auch schwer vergleichen, ich spiele sie alle gern.

In der Reihenfolge: 9, 8, 7, 10, 6, 4, 5, 12, Crysis Core, 10-2

WASN DAS JETZT??? ICH HAB FÜR IX GEVOTET -.- BUG IM SYSTEM!

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Seitenlängen berechnen, dann mit den trigonomischen Formeln die Winkel berechnen und dann erkennt man, was es ist^^

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Ähm nein, da haben sich 2 Parteien strafbar gemacht... aus dem Auto zerren und den Einsatzweg versperren ist beides strafbar!

Das "aus dem Auto zerren" verstößt gegen das Grundgesetz und mehrere Paragraphen aus dem StGB und das "versperren des Einsatzweges" gegen die StVO.

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Eija, das macht der, der sie erstellt hat^^ ich hab auch eine Fanseite am laufen... aber nicht von mir.

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