Kann man Handyvertrag kurz nach Kaufvertrag rückgängig machen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also es gibt KEIN grundsätzliches Widerrufs- o. Rückgaberecht.-Das gibts NUR im Fernabsatzgesetz, d.h. wenn der Vertrag z.b. Online gemacht wurde, i bei Versandgeschäften u. Haustürgeschäften.-Wenn der Handyvertrag im Shop v. Anbieter gemacht wurde, gilt kein Fernabsatzgesetz.-Wenn die das machen, ist das reine Kulanz, müssen tun die das nicht.-

janp01  13.01.2014, 23:36

Das ist ein Mythos!!! Laut BGB gibt es zwei Gestze für den Verbarucher, einmal §355 Wiederrufsrecht bei Verbarucherverträgen und einmal §312d Wiederrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Du beziehst deine Aussage nur auf das Fernabsatzgesetz, was aber viele nicht wissen, dass es noch einen zweiten Gesetz gibt und in dieser haben auch Verträge, die im Laden abgeschlossen wurden (direkt Vertrag) einen 14 Tägigen Wiederrufsrecht.

Unternehmer, die dieses Recht den Käufer/Verbraucher streitig machen wollen (BASE usw.), handeln hier nur aus interesse des Geldes.

Du muss dir das BGB Buch (Bürgerliches Gesetz Buch) kaufen, dass den Mitarbeiter unter die Augen halten und wenn er immer noch nicht einlenken will, dann hilft hier nur noch der Anwalt!

Spätestens mit den ersten Brief des Anwalts an den jeweiligen Unternehmen, wird dein Wiederruf aktzeptiert.

So hatte mein Kumpel sein Wiederrufsrecht durchbekommen!

0

Nach dem § 355 (1)ist dem Verbrauche ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen eingeräumt. Diese muss er aber auch Fristgerecht einhalten. Zum Thema "Benutzung und "Entshädigung der Inbetriebnahme" : Im § 357 (3) ist eindeutig geregelt, dass wenn das Objekt nach "bestimmungsmäßiger" Íngebrauchnahme genutzt wurde, die Wertminderung zu tragen hat.

Ob und welche Gebühren die eine Gründgebühr oder der gleichen zu zahlen ist, entscheidet der Gläubiger.

du kannst deine vertrag innerhalb von 14 tagen widerrufen. allerdings musst du angefallene kosten (inkl. anschlussgebühr) zahlen. hast du ein subventioniertes handy dazu bekommen, kann es sein, dass der händler einen ausgleich zur wertminderung fordert.

Vertrag ist Vertrag

du hast ein widerrufsfrist von 14 tagen. widerrufe den vertrag. für die zeit des vertrages wirst du die grundgeb+hr anteilig zahlen müsen sowie die vertelefonierten kosten

Meinereiner67  29.12.2009, 00:58

falsch

0
necroscope  29.12.2009, 01:03
@Meinereiner67

wat falsch? hab ich doch selber schon so gemacht bei meinem D1-vertrag. musste dann anstatt 29,95 euro an grundgebühr 17 euro und n paar zerquetschte zahlen. hatte aber auch kein handy dazu genommen, das ist natürlich auch immer die frage. denn wen das handy gebraucht ist, hat es an wert verloren. gegebenenfalls muss das handy bezahlt werden, was man ja quasi mit dem vertrag abbezahlt

0